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AGB - Dürr Solutions "Miner-Kauf" für Geschäftskunden (B2B)

Teil I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Dürr Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm mit der Registernummer HRB 11144, mit Geschäftsanschrift Von-Thünen-Str. 10, 59069 Hamm (nachfolgend „Dürr Solutions“), vertreten durch den Geschäftsführer, und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.

(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB, wie sie auf der Website der Dürr Solutions abrufbar ist.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden.

(5) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Dürr Solutions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(7) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Liegen Übersetzungen in verschiedenen Sprachen vor, ist jeweils die deutschsprachige Ausführung rechtsgültig.

§ 2 Unternehmerstatus des Kunden

(1) Das Angebot der Dürr Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss eigenverantwortlich zu prüfen, ob er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Mit Abgabe seiner Anfrage bzw. seines Angebots gegenüber der Dürr Solutions erklärt und versichert der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit sowie mit Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt abschließt.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, der Dürr Solutions auf eigene Initiative sämtliche zur Dokumentation seiner Unternehmereigenschaft erforderlichen oder zweckmäßigen Nachweise (z.B. USt-IdNr., Handels- oder Vereinsregistereintrag, behördliche Erlaubnisse) vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Die Dürr Solutions trifft keine Pflicht, solche Nachweise anzufordern oder deren Richtigkeit zu überprüfen; eine etwaige Prüfung erfolgt ausschließlich im eigenen Interesse der Dürr Solutions und begründet keine Schutzpflicht gegenüber dem Kunden.

(4) Stellt sich heraus, dass der Kunde entgegen der Erklärung nach Absatz 2 kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist oder dass von ihm abgegebene Angaben und Nachweise zur Unternehmereigenschaft unrichtig, unvollständig oder irreführend waren, haftet der Kunde gegenüber der Dürr Solutions für sämtliche hieraus resultierenden Schäden, Aufwendungen und Nachteile, einschließlich zusätzlicher steuerlicher Belastungen, behördlicher Maßnahmen, Rechtsverfolgungskosten und Kosten der Anpassung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

(5) Die Parteien sind sich bewusst, dass zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften gegenüber nicht unternehmerisch handelnden Personen von dieser Klausel unberührt bleiben. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, der Dürr Solutions alle aus einer unzutreffenden oder unvollständigen Angabe seiner Unternehmereigenschaft entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung oder Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen auf der Website der Dürr Solutions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, kommt ein Vertrag regelmäßig wie folgt zustande:

a. Durch Aufgabe einer Anfrage auf der Website der Dürr Solutions macht der Kunde ein unverbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware oder der Inanspruchnahme einer angebotenen Dienstleistung. Die Dürr Solutions bestätigt den Eingang einer Anfrage unverzüglich per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anfrage, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.

b. Nach Eingang der Anfrage des Kunden unterbreitet die Dürr Solutions dem Kunden ein unverbindliches Angebot. Eine verbindliche, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung stellt dieses unverbindliche Angebot nicht dar. Nachdem der Kunde sich mit den Konditionen des unverbindlichen Angebots einverstanden erklärt hat, erstellt die Dürr Solutions auf dieser Grundlage ein Angebot. Das Angebot ist durch den Kunden zu bestätigen.

c. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch eine Annahmeerklärung durch die Dürr Solutions per separater E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der bestellten Artikel bestätigt wird. Bei Hosting-Verträgen steht der Auslieferung die Entgegennahme des Miners am Hosting-Standort oder der Beginn des Deployments gleich. Der Vertragstext, bestehend aus der Bestellung, den AGB und der Auftragsbestätigung der Dürr Solutions, wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt.

(3) Anfragen für Lieferungen ins Ausland werden nur ab einem bestimmten Mindestbestellwert akzeptiert. Der genaue Mindestbestellwert kann den Preisinformationen auf der Website oder dem Angebotstext der Dürr Solutions entnommen werden.

(4) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware oder die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist oder die Mindestbestellung für die Erbringung von Hosting-Dienstleistungen nicht erreicht wird, sieht die Dürr Solutions von der Abgabe eines verbindlichen Angebots ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde wird hierüber informiert. Etwaige bereits erhaltene Leistungen des Kunden werden von der Dürr Solutions zurückerstattet.

(5) Kunden können mit der Dürr Solutions auch außerhalb der Website Verträge durch Angebot und Annahme abschließen. Auch für solche Verträge gelten diese AGB. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Liegen Übersetzungen in verschiedenen Sprachen vor, ist jeweils die deutschsprachige Ausführung rechtsgültig.

(6) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da die Dürr Solutions Verträge nur mit Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB abschließt.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Alle Preise verstehen sich ohne Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Kunden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen; organisiert die Dürr Solutions den Versand, setzen sie sich aus dem Speditionsentgelt und den weiterberechneten Fracht-, Zoll- und sonstigen Nebenkosten gemäß § 25 zusammen.

(3) Eventuell anfallende Zollgebühren oder sonstige Kosten bei internationalen Sendungen sind vom Kunden zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Zahlungen können per Banküberweisung oder durch eine Transaktion mit einer vereinbarten Kryptowährung durchgeführt werden. Andere Kryptowährungen werden nicht akzeptiert. Für Zahlungen in USD Coin (USDC) fällt keine Abwicklungsgebühr an. Für Zahlungen in sonstigen vereinbarten Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) erhebt die Dürr Solutions eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 0,99 % des Zahlbetrags; sie deckt den zusätzlichen Aufwand der Zahlungsabwicklung und Umrechnung ab.

(2) Zahlungen des Kunden sind unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig, soweit in der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes bestimmt ist.

(3) Soweit Zahlungen in Kryptowährungen erfolgen, wird der für die Umrechnung maßgebliche Kurs durch den von Coinbase zuletzt veröffentlichten Kurs (Last Price) der jeweiligen Kryptowährung in EUR im Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung in der von der Dürr Solutions benannten Wallet bestimmt. Das Kursrisiko bis zum Zahlungseingang trägt der Kunde; ein etwaiger Minderbetrag ist unverzüglich nachzuentrichten. Sollte die genannte Börse nicht verfügbar sein oder für die jeweilige Kryptowährung nur ein unzureichendes Handelsvolumen bestehen, wird als Ersatz der Referenzkurs einer vergleichbaren, anerkannten und liquiden Handelsplattform herangezogen, die von beiden Vertragsparteien einvernehmlich zu bestimmen ist.

(4) Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und sich auf wesentliche, von der Dürr Solutions nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen bezieht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) bleiben unberührt.

§ 6 Lieferung, Versand

(1) Die von der Dürr Solutions in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als Orientierung, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Wurde eine Versendung vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von der Dürr Solutions anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Die Dürr Solutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die übrige vertraglich vereinbarte Lieferung und Leistung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

(3) Sollte eine Zustellung aufgrund vom Kunden zu verantwortenden Gründen nicht möglich sein und die Ware vom Transportunternehmen zurückgeschickt werden, so trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen. Die Annahme hat innerhalb von sieben (7) Tagen zu erfolgen, nachdem dem Kunden die Zustellung oder Bereitstellung der Ware angekündigt wurde (Avisierung). Nimmt der Kunde die Ware innerhalb dieser Frist nicht an, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall ist die Dürr Solutions berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Lager-, Stand- und erneute Zustellkosten) zu berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die gesetzlichen Rechte der Dürr Solutions bei Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB, § 373 HGB) bleiben unberührt.

(5) Lieferung und Leistungsbeginn erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 7 Allgemeine Gewährleistung

(1) Für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Artikel übernimmt die Dürr Solutions die Haftung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des Lieferantenregresses (§ 445b BGB); insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Ware ist im Falle eines Versands an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Dürr Solutions nicht binnen zehn (10) Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Dürr Solutions nicht binnen zehn (10) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

(3) Zusätzlich zu den Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln gemäß Abs. 1 bestehen möglicherweise Garantien, die von der Dürr Solutions oder den Herstellern bestimmter Artikel gewährt werden. Die Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die gegebenenfalls den Artikeln beigefügt sind.

(4) Die Haftung der Dürr Solutions wegen etwaiger Garantien bleibt unberührt.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Dürr Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Dürr Solutions für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Dürr Solutions jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions.

(2) Für Mängel, die durch die vom Kunden genutzte Hard- oder Software, veraltete Treiber oder fehlerhafte Bedienung der Ware verursacht werden, ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aus Mängeln der Ware folgen, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. Dies gilt nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Dürr Solutions.

(5) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Dürr Solutions wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen grober Fahrlässigkeit der Dürr Solutions, ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions keine Versicherungsleistungen übernimmt und dass die Ware des Kunden durch keine von der Dürr Solutions abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sein Eigentum gegen alle Arten von Schäden zu versichern.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung, Leistung oder Abnahme befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien, Ausfällen oder Rationierung der Energieversorgung, Ausfällen von Strom-, Netz-, Telekommunikations- oder Internetdiensten, hoheitlichen oder regulatorischen Eingriffen einschließlich Energie-, Export- und Sanktionsmaßnahmen, der Nichtverfügbarkeit des jeweiligen Blockchain-Netzwerks oder -Protokolls, sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten der Dürr Solutions gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gem. S. 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

(2) Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

§ 10 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Urheberrechte

Die Dürr Solutions ist Rechteinhaberin oder Lizenznehmerin der Rechte an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf ihrer Website veröffentlicht werden. Jegliche Art der Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe dieser Materialien ohne schriftliche vorherige Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 12 Datenschutz

Die Dürr Solutions verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Dürr Solutions, abrufbar unter www.cryptohall24.com. Diese berücksichtigt insbesondere die im Rahmen des Krypto-Minings und der Nutzung von Mining-Pools anfallenden Daten.

§ 13 Anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen zwischen der Dürr Solutions und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Verschwiegenheitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Inhalte dieses Vertrags und seiner Nebenbestimmungen (insbesondere technische Details, Preise, Mengenrabatte, Hosting-Standorte und Abläufe) vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren. Davon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt oder rechtlich offenzulegen sind.

§ 15 Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Dürr Solutions und dem Kunden ergeben, der Sitz der Dürr Solutions. Die Dürr Solutions ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Textform

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder gänzlich unwirksam oder undurchsetzbar sein oder unwirksam oder undurchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(2) Sofern für Mitteilungen oder Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform oder elektronische Form, insbesondere E-Mail, sofern gesetzlich nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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Teil II: Miner Kauf

§ 17 Miner Kauf

(1) Der Kunde kann die Ware (Hardware Kryptowährungsminer) (nachfolgend „Miner“) ohne die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen kaufen.

(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig („Vorauszahlungspflicht des Kunden“).

(3) Die Lieferung erfolgt an den vom Kunden gewählten Ort. Sie erfolgt erst nach Bestätigung des Zahlungseingangs.

(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Dürr Solutions die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach ihrem billigen Ermessen.

§ 18 Gewerbliche Nutzung und Risikotragung

(1) Mit dem Erwerb von durch die Dürr Solutions angebotenen Minern bestätigt und erklärt der Kunde, dass diese ausschließlich für gewerbliche Zwecke und nicht für private oder persönliche Zwecke verwendet werden. § 2 dieser AGB bleibt unberührt.

(2) Das wirtschaftliche und technische Risiko des Krypto-Minings liegt beim Kunden. Dies umfasst insbesondere Änderungen des jeweiligen Blockchain-Netzwerks oder Protokolls (z.B. Difficulty-Anpassungen, Halvings, Forks), die Wertentwicklung der geschürften Kryptowährungen sowie die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Abrechnung von Mining-Pools und sonstigen Diensten Dritter.

(3) Der Erwerb eines Miners ist der Kauf von Hardware. Umstände im Sinne des Absatzes 2 betreffen nicht die Beschaffenheit des Miners im Sinne der §§ 434 ff. BGB. Sie begründen daher für sich genommen keinen Sachmangel der Hardware, soweit nicht im Einzelfall eine hiervon abweichende Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Unberührt bleiben Ansprüche des Kunden wegen tatsächlicher Hardware-Mängel, insbesondere Produktions- oder Funktionsfehler des Geräts. Ein bestimmter Mining-Ertrag, eine bestimmte Rentabilität oder ein wirtschaftlicher Erfolg des Krypto-Minings wird weder zugesagt noch geschuldet und ist nicht Gegenstand des Kaufvertrags.

§ 19 Abweichung der Hashrate

(1) Angaben zur Hashrate eines Miners beruhen auf den Angaben des Herstellers (Nameplate-Hashrate). Die tatsächliche Hashrate unterliegt betriebsbedingten Schwankungen. Abweichungen von bis zu zehn Prozent (10 %) von der vereinbarten Hashrate gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Sachmangel dar.

(2) Einzelne Modellreihen werden vom Hersteller in unterschiedlichen Leistungsstufen ausgeliefert (gemischte Chargen oder Mixed Batches). Ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine bestimmte Hashrate ausdrücklich zugesagt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistungsstufe innerhalb der Modellreihe; vereinbart ist in diesem Fall die vom Hersteller für das konkret gelieferte Gerät angegebene Nameplate-Hashrate. Ist eine Hashrate-Spanne angegeben, gilt deren unterer Wert als vereinbarte Hashrate. Die Toleranz nach Absatz 1 bezieht sich auf die hiernach maßgebliche Hashrate.

(3) Maßgeblich für die Feststellung einer Abweichung ist die durchschnittliche Hashrate des Miners über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei (3) Tagen unter herstellerkonformen Betriebsbedingungen (insbesondere Stromversorgung, Kühlung und Umgebungsbedingungen innerhalb der Herstellervorgaben, unveränderte Original-Firmware und Standardeinstellungen). Der Kunde hat die Messung nachvollziehbar zu dokumentieren, z.B. durch Gerätedaten oder Pool-Statistiken. Zeiten, in denen das Gerät seine Leistung aufgrund der Umgebungsbedingungen automatisch drosselt (z.B. bei erhöhter Außentemperatur), bleiben bei der Messung außer Betracht.

(4) Unterschreitet die nach Absatz 3 ermittelte Hashrate die vereinbarte Hashrate dauerhaft um mehr als zehn Prozent (10 %), erhält der Kunde eine Erstattung in Höhe der prozentualen Abweichung im Verhältnis zum Kaufpreis des Miners. Die Dürr Solutions kann die Erstattung abwenden, indem sie innerhalb angemessener Frist nacherfüllt (§ 7 Abs. 1 i.V.m. §§ 439 ff. BGB). Dieser Erstattungsanspruch besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und ist vertraglich auf die nachfolgenden Voraussetzungen beschränkt.

(5) Ansprüche nach Absatz 4 bestehen nur wegen Abweichungen, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen. Der Kunde hat die Messung nach Absatz 3 innerhalb von vier (4) Wochen nach Ablieferung durchzuführen und die Abweichung gemäß § 7 Abs. 2 zu rügen. Werden Abweichungen erst später geltend gemacht, entfällt ausschließlich der vertragliche Erstattungsanspruch nach Absatz 4; die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Spätere Minderleistungen, insbesondere infolge betriebsbedingten Verschleißes oder Alterung der Hardware, stellen keine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift dar.

(6) Keine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift sind Minderleistungen, die auf Umständen im Sinne des § 18 Abs. 2, auf der Verwendung von Firmware oder Software Dritter, auf Über- oder Untertaktung, auf unzureichender Strom- oder Kühlleistung oder auf sonstigen Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Dürr Solutions beruhen; § 8 Abs. 2 bleibt unberührt.

§ 20 Gewährleistung

(1) Für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Kunden gilt § 7 Abs. 2 dieser AGB.

(2) Zusätzlich zu den Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln bestehen möglicherweise Garantien, die von der Dürr Solutions oder den Herstellern bestimmter Artikel gewährt werden. Die Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die gegebenenfalls den Artikeln beigefügt sind.

(3) Die Dürr Solutions weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Aufgrund von der Dürr Solutions nicht beeinflussbarer Abläufe im Versand- und Reparaturprozess (insbesondere Garantie- und RMA-Verfahren der Hersteller) kann die Mängelbeseitigung regelmäßig bis zu sechzehn (16) Wochen dauern; eine verbindliche Frist für die Durchführung wird nicht zugesagt. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden allein wegen der Dauer der Mängelbeseitigung sind ausgeschlossen; dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 8 Abs. 5 dieser AGB; § 8 Abs. 1 bleibt unberührt. Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

(4) Sofern der Kunde außerhalb seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte oder seiner Rechte aus der Herstellergarantie Reparatur- oder andere Serviceleistungen in Anspruch nehmen will, unterbreitet die Dürr Solutions auf Anfrage einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Solche Reparatur- und Serviceleistungen sind gesonderte Leistungen: Die Kosten trägt der Kunde per Vorkasse; Fristen oder Termine für die Durchführung werden nicht zugesagt; Reparaturen durch Hersteller oder sonstige Dritte (z.B. im Rahmen von RMA-Verfahren) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Dürr Solutions. Gewährleistung wird nur für die konkret durchgeführte Reparaturleistung und die dabei eingebauten Teile übernommen, nicht für den störungsfreien Betrieb des Geräts im Übrigen.

(5) Bei einem Weiterverkauf des Miners sind Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §§ 478, 474 BGB oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte i.S.d. §§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S.d. § 284 BGB bestehen auch bei Mängeln der Miner nur nach Maßgabe der §§ 7, 8 dieser AGB.

§ 21 Zubehör, Komponenten und Ersatzteile

(1) Die Bestimmungen dieses Teils II gelten entsprechend für den Verkauf von Zubehör, Komponenten und Ersatzteilen, insbesondere Netzteilen (Power Supplies), Steuereinheiten (Controllern), Kabeln, Lüftern, Kühlmodulen und Containerausstattung sowie vergleichbaren Artikeln.

(2) § 19 (Abweichung der Hashrate) findet auf Zubehör, Komponenten und Ersatzteile keine Anwendung.

(3) Die Kompatibilität mit Geräten anderer Hersteller oder mit Geräten, die nicht in der Auftragsbestätigung benannt sind, ist nicht geschuldet; maßgeblich sind die technischen Angaben des jeweiligen Herstellers. Für Störungen oder Schäden, die auf der Kombination mit anderer Hard- oder Software oder auf unsachgemäßem Einbau, unsachgemäßer Montage, Konfiguration oder Handhabung durch den Kunden oder Dritte beruhen, wird keine Gewährleistung übernommen und ist die Haftung ausgeschlossen; § 8 Abs. 2 dieser AGB gilt entsprechend.

(4) Zubehör, Komponenten und Ersatzteile unterliegen im Mining-Betrieb einem erhöhten betriebsbedingten Verschleiß (Dauerlast, Staub, Temperatur). Gewöhnlicher Verschleiß stellt keinen Sachmangel dar. Eine bestimmte Lebensdauer oder Haltbarkeit wird nicht zugesichert; die Gewährleistung erfasst nur Mängel, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen. Für die Darlegungs- und Beweislast gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere bei Mängelansprüchen von Unternehmern. Im Übrigen gelten die §§ 7 und 8 dieser AGB, insbesondere die Verjährungsfrist des § 7 Abs. 2.

§ 22 Gebrauchtgeräte

(1) Die Dürr Solutions verkauft auch gebrauchte und aufbereitete ("refurbished") Miner sowie gebrauchtes Zubehör, gebrauchte Komponenten und Ersatzteile (zusammen "Gebrauchtgeräte"). Gebrauchtgeräte werden im Angebot ausdrücklich als "gebraucht" oder "refurbished" gekennzeichnet.

(2) Der Verkauf von Gebrauchtgeräten erfolgt gegenüber Unternehmern unter Ausschluss der Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel (§§ 434 ff. BGB), sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Der Ausschluss gilt nicht in den Fällen des § 444 BGB, insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie. Garantien werden für Gebrauchtgeräte nicht übernommen; eine bestimmte Beschaffenheit, Restlebensdauer oder Leistungsfähigkeit wird nicht zugesichert. § 19 (Abweichung der Hashrate) findet auf Gebrauchtgeräte keine Anwendung. Gebrauchsspuren, Alterung und Verschleiß entsprechen dem Wesen von Gebrauchtgeräten.

(3) Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln; § 8 dieser AGB bleibt unberührt.

(4) Dem Kunden wird auf Anfrage ermöglicht, Gebrauchtgeräte vor Vertragsschluss zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

§ 23 Dienstleistungs- und Projektierungspositionen

(1) Dienstleistungs- und Projektierungspositionen (insbesondere Projektierung, Planung, Konfiguration, Inbetriebnahme-Sonderleistungen und Beratung) sind Leistungen, bei denen die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Tätigkeit geschuldet ist; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert. Soweit einzelne Leistungen als Werkleistungen einzuordnen sind, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln dieser Werkleistungen unberührt; eine darüber hinausgehende Erfolgsgarantie übernimmt die Dürr Solutions nicht.

(2) Vollständig erbrachte und vom Kunden abgenommene oder rügelos entgegengenommene Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht rückabwickelbar; eine Rückerstattung der hierfür geschuldeten Vergütung ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Kunden stehen gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, zu. Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Hardware erfasst die auf Dienstleistungs- und Projektierungspositionen entfallende Vergütung nicht; unberührt bleiben Ansprüche des Kunden aus einem eigenständigen Rechtsgrund, der gerade die Dienstleistung selbst betrifft.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; § 8 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.

§ 24 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Umsatzsteuer und eventuellen Versandkosten im Eigentum der Dürr Solutions.

(2) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

(3) Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte der Dürr Solutions hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber der Dürr Solutions, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten der Dürr Solutions zu erstatten.

§ 25 Versand und Speditionsleistungen

(1) Der Transport der Ware ist nicht Gegenstand der von der Dürr Solutions geschuldeten Hauptleistung. Die Dürr Solutions bietet keine eigenständigen Transport- oder Logistikprodukte an. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden organisiert die Dürr Solutions den Versand der Ware als Spediteurin im Sinne der §§ 453 ff. HGB; die Versandkosten sowie sonstige Transportnebenkosten (z.B. Zölle, Abgaben) werden dem Kunden ohne Aufschlag weiterberechnet.

(2) Auf alle von der Dürr Solutions für den Kunden erbrachten Speditions- und transportbezogenen Leistungen finden ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung (ADSp 2017 oder deren Nachfolgeregelung), abrufbar unter https://www.dslv.org/de/adsp, Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den ADSp gehen für Speditions- und Transportleistungen die Regelungen der ADSp vor; im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

(3) Die Ware wird - sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist - ohne von der Dürr Solutions abgeschlossene Transportversicherung versendet. Das Transportrisiko im Verhältnis zwischen Kunde und Transportunternehmen trägt der Kunde. Die Haftung der Dürr Solutions als Spediteurin oder Frachtführerin richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Transport- und Speditionsrechts (insbesondere §§ 407 ff., 453 ff., 431, 435 HGB sowie einschlägigen internationalen Übereinkommen) und den ADSp.

(4) Eine Transport- oder Versendungsversicherung (z.B. All-Risk-Police) besorgt die Dürr Solutions nur, wenn der Kunde dies vor dem Versand ausdrücklich in Textform beauftragt und die hierfür vereinbarte Prämie übernimmt. Ohne einen solchen Auftrag besteht über die Dürr Solutions kein Transportversicherungsschutz; Ansprüche des Kunden aus einer von der Dürr Solutions abgeschlossenen Transportversicherung richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

(5) Soweit die Dürr Solutions den Versand organisiert und hierfür als Spediteurin oder Frachtführerin haftet, ist ihre Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware auf die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge nach § 431 HGB und den ADSp begrenzt. Diese betragen derzeit - vorbehaltlich abweichender zwingender Vorschriften oder einzelvertraglicher Wertdeklarationen - 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung; dies entspricht nach dem aktuellen Wechselkurs typischerweise einem Betrag von etwa 10 EUR je Kilogramm. Abweichende oder höhere Haftungsobergrenzen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart oder in den ADSp vorgesehen sind (z.B. bei Höherversicherung oder Wertdeklaration).

(6) Die Haftungsbegrenzungen nach Absatz 5 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Dürr Solutions, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit der Eintritt eines typischerweise zu erwartenden Schadens betroffen ist, sowie in Fällen zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder § 435 HGB. In diesen Fällen haftet die Dürr Solutions nach den gesetzlichen Bestimmungen; eine weitergehende Haftungsfreizeichnung in diesen AGB findet insoweit nicht statt.

(7) Die Vergütung der von der Dürr Solutions erbrachten Speditionsleistungen besteht aus einem Speditionsentgelt (Service-Pauschale) sowie den verauslagten Fracht-, Zoll- und sonstigen Nebenkosten. Versendet die Dürr Solutions Ware im Rahmen der Nacherfüllung wegen eines von ihr zu vertretenden Mangels (§ 439 BGB), wird hierfür kein Speditionsentgelt berechnet und trägt die Dürr Solutions die anfallenden Versand- und Transportkosten. Die Dürr Solutions ist berechtigt, in weiteren Fällen, insbesondere bei der Abwicklung von Reparatur-, Garantie- oder RMA-Vorgängen, auf die Berechnung des Speditionsentgelts und der Versandkosten ganz oder teilweise zu verzichten; ein Anspruch des Kunden auf einen solchen Verzicht besteht nicht. Die Dürr Solutions ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und von ihrem gesetzlichen Pfandrecht an den in ihrer Obhut befindlichen Gütern nach Maßgabe der ADSp und der §§ 464 ff. HGB Gebrauch zu machen.

(8) Die Regelungen dieses Paragraphen zum unversicherten Versand (Absatz 3) und zur Haftungsbegrenzung (Absätze 5 und 6) gelten auch für Versendungen im Rahmen der Nacherfüllung, Reparatur oder Garantie- und RMA-Abwicklung. Auch in diesen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

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Stand der AGB: Juli 2026