1. AllgemeineRegelungen
1.1. Vertragspartner ist Cryptohall24, Kleistraße 76, 59073 Hamm (im Folgenden „Cryptohall24“genannt) und der Kunde. Cryptohall24 erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Bei laufenden Dienstleistungsverträgen ist Cryptohall24 jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist Cryptohall24 berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
1.3. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für Cryptohall24 werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.
1.4. Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen von Cryptohall24 sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich Cryptohall24 entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.
1.5. Der Kunde hat Cryptohall24 alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen (bspw. ein aktiver Internetzugang) in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten beider Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.
1.6. Der Kunde setzt Cryptohall24 darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
1.7. Die zu einem Angebot der Cryptohall24 gehörenden Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
1.8. Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage. Ein Werktag beinhaltet eine Arbeitszeit von 8h, weitere geleistete Stunden werden von Cryptohall24 in Rechnung gestellt.
2. Laufzeit, Kündigung
2.1. Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, wird die Mindestlaufzeit nach Vereinbarung festgehalten.
2.2. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.
2.3. Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.
2.4. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.
2.5. Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E-Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.
3. Zahlungsbedingungen, Kostentragung, Preise
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Da wir nicht umsatzsteuerpflichtig nach §19 1 UStG. sind, muss die Mwst. nicht bezahlt werden.
3.2. Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von Cryptohall24 nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.
3.3. Cryptohall24 ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit-und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.
3.4. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist Cryptohall24 berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.
3.5. Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
3.6. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von Cryptohall24, welche im Angebot aufgeführt werden. Bei zusätzlichen Leistungen werden sie gesondert in Rechnung gestellt.
3.7. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 7 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.
3.8. Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.
3.9. Im Falle des Verzuges ist Cryptohall24 vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
3.10. Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist Cryptohall24 berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Cryptohall24 behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.
3.11. Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.
3.12. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Cryptohall24 geltend zu machen.
3.13. Cryptohall24 kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.
3.14. Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.
4. Pflichtendes Kunden
4.1. Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie beispielsweise seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.
4.2. Cryptohall24 wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, Cryptohall24 unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die Cryptohall24 im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.
5. Leistungsinhalt bei Kundenbetreuung
5.1. Die Pflege der Mining-Infrastruktur des Kunden (Kundenbetreuung) erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung. Sie erfolgt in der Regel und soweit nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen des Fernzugriffs. Dieser erfolgt durch den Aufbau einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend Datenfernübertragungsverbindung (bspw. TeamViewer) zwischen Cryptohall24 und dem Kunden.
5.2. Die Details der Leistungsinhalte regelt eine gesonderte Vereinbarung. Cryptohall24 wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten.
5.3. Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.
6. Leistungsinhalt Mining-Rig-Konfiguration
6.1. Umfang und Inhalt der beauftragten Installation und Einrichtung ergeben sich durch das entsprechende Angebot sowie ggf. aus einem Pflichtenheft. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die detaillierte Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit zwischen Cryptohall24 und dem Kunden.
6.2. Die abgestimmte Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungswünsche, Sonderwünsche oder Änderungen, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern, bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.
6.3. Reklamationen und Beanstandungen sind innerhalb 21 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Werkes mindestens textlich (E-Mail) mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als mangelfrei angenommen. Dies gilt jedoch nur für die von Cryptohall24 erbrachten Dienstleistungen und die von Cryptohall24 bezogene Hardware. Dazu ist zu beachten, dass sich bestimmte Umwelteinflüsse (Hitze, Staub, …) negativ auf die Hardware und die Stabilität des Mining-Rigs auswirken können, deswegen ist der Kunde selbst verantwortlich dafür, für eine optimales Umfeld zu sorgen. Je nach Umweltfaktoren müssen unter anderem die Lüftergeschwindigkeiten, die Leistungszufuhr und die Stromzufuhr selbst vom Kunden angepasst werden. Bei hohen Umgebungstemparaturen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Mining-Hardware Schaden nehmen kann, wofür wir keine Haftung übernehmen. Weiterhin sind die von Cryptohall24 geschätzten Leistungsangaben und Stromverbrauch nur Richtwerte, da diese Werte vollkommen variieren können (nach Chiphersteller, Lüftungstyp, Mainboard, …) und die Leistungen und bspw. der Stromverbrauch von Kryptowährung zu Kryptowährung variieren.
7. Leistungsstörung und Haftung
7.1. Cryptohall24ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen. Da Cryptohall24 lediglich eine Dienstleistung anbietet, ist Cryptohall24 nicht dazu verpflichtet, die für den Kundenbeschaffte Hardware zurückzunehmen, da dies im Kundenauftrag erfolgt ist.
7.2. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei Cryptrohall24 oder deren Erfüllungsgehilfen, die der Cryptohall24 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Cryptohall24 nicht zu vertreten.
7.3. Ist Cryptohall24 auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann Cryptohall24 die Vergütung ihres Aufwands verlangen.
7.4. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen Cryptohall24 und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Cryptohall24 haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Haftung für Personenschäden sowie dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.5. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiberverwendet oder das Mining-System falsch bedient worden ist.
7.6. Kommt es während oder durch den laufenden Mining-Betrieb zu Schäden, bspw. ausgelöst durch einen Kurzschluss oder Kabelbrand, dann haftet nicht Cryptohall24 dafür, sondern der Auftragnehmer oder Produkthersteller. Nach Abschluss der Dienstleistung von Cryptohall24 wird gemeinsam die Dienstleistung begutachtet und wenn keine Mängel festgestellt werden, dann gilt der Auftrag als beendet. Der Kunde ist selbst verantwortlich, regelmäßig den Zustand des Mining-Rigs zu begutachten, Temperaturen zu überprüfen und eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Crypthall24 ist lediglich verantwortlich für die Hardware-Beschaffung und sowie die Einrichtung. Insbesondere Schäden, die nicht unmittelbar nach der Einrichtung entstehen oder durch die Einrichtung entstehen, hat Cryptohall24 nicht zu verantworten. Der Käufer hat den gesamten Mining-Prozess zu überwachen, um etwaige Schäden vorzubeugen. Weiterhin kann kein Vermögensschaden gültig gemacht werden, wenn das Mining-Rig ausfallen sollte, der Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass die Hard- und Software jederzeit auf dem neuesten Stand der Technik ist sowie alle Updates installiert und die Einstellungen korrekt an die jeweiligen Situationen angepasst werden.
7.9. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.
7.10 Zusätzlich zu erwähnen ist, dass Crypthall24 kein Finanzdienstleister oder kein Investmentberater ist. Alle Beispielrechnungen, bspw. wie hoch der Krypto-Verdienst oder Fiat-Geld-Wert der jeweiligen Kryptowährungen ist, sind nur Schätzwerte und dienen nur als grobe Orientierung.
8. Datenschutz
8.1. Cryptohall24 beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.
8.2. Cryptohall24 speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.
8.3. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
8.4. Bei Fragen inBezug auf unsere Datenschutzbestimmungen ist unser Datenschutzbeauftragter Frederik Dürr unter info@cryptohall24.com zu erreichen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
9.1. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit Cryptohall24 beruht, nicht geltend machen.
9.3. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.
9.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der gesonderten Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt. Das Gleiche gilt sinngemäß für planwidrige Lücken oder durch technische Entwicklung erforderlicher Ergänzung.
9.5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Cryptohall24. Cryptohall24 ist allerdings berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.