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AGB - Dürr Solutions "Hosting"

Teil I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Dürr Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm mit der Registernummer HRB 11144, mit Geschäftsanschrift Von-Thünen-Str. 10, 59069 Hamm (nachfolgend „Dürr Solutions“), vertreten durch den Geschäftsführer, und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.

(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

(3) Das gesamte Angebot der Dürr Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt dies mit Abgabe eines Angebots bzw. der Anfrage. Die Dürr Solutions kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB, wie sie auf der Webseite der Dürr Solutions abrufbar ist.

(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden.

(6) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Dürr Solutions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(8) ‍‍Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Liegen Übersetzungen in verschiedenen Sprachen vor, ist jeweils die deutschsprachige Ausführung rechtsgültig.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung oder Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen auf der Website der Dürr Solutions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, kommt ein Vertrag regelmäßig wie folgt zustande:

a. Durch Aufgabe einer Anfrage auf der Website der Dürr Solutions macht der Kunde ein unverbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware oder der Inanspruchnahme einer angebotenen Dienstleistung. Die Dürr Solutions bestätigt den Eingang einer Anfrage unverzüglich per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anfrage, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.

b. Nach Eingang der Anfrage des Kunden unterbreitet die Dürr Solutions dem Kunden ein unverbindliches Angebot. Eine verbindliche, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung stellt dieses unverbindliche Angebot nicht dar. Nachdem der Kunde sich mit den Konditionen des unverbindlichen Angebots einverstanden erklärt hat, erstellt die Dürr Solutions auf dieser Grundlage ein Angebot. Das Angebot ist durch den Kunden zu bestätigen.

c. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch eine Annahmeerklärung durch die Dürr Solutions per separater E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der bestellten Artikel bestätigt wird. Den Vertragstext, bestehend aus der Bestellung, den AGB und der Auftragsbestätigung der Dürr Solutions, wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt.

(3) Anfragen für Lieferungen ins Ausland werden nur ab einem bestimmten Mindestbestellwert akzeptiert. Der genaue Mindestbestellwert kann den Preisinformationen auf der Website oder dem Angebotstext der Dürr Solutions entnommen werden.

(4) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware oder die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist oder die Mindestbestellung für die Erbringung von Hosting-Dienstleistungen nicht erreicht wird, sieht die Dürr Solutions von der Abgabe eines verbindlichen Angebots ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde wird hierüber informiert. Etwaige bereits erhaltene Leistungen des Kunden werden von der Dürr Solutions zurückerstattet.

(5) Kunden können mit der Dürr Solutions auch außerhalb der Webseite Verträge durch Angebot und Annahme abschließen. Auch für solche Verträge gelten diese AGB. ‍‍Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Liegen Übersetzungen in verschiedenen Sprachen vor, ist jeweils die deutschsprachige Ausführung rechtsgültig.

(6) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da die Dürr Solutions Verträge nur mit Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB abschließt.

§ 3 Preise und Versandkosten

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) ‍Die Versandkosten sind in den Preisinformationen auf der Website oder der Auftragsbestätigung aufgeführt. Sofern dazwischen eine Diskrepanz besteht, haben die Angaben in der Auftragsbestätigung Vorrang.

(3) Eventuell anfallende Zollgebühren oder sonstige Kosten bei internationalen Sendungen sind vom Kunden zu tragen.‍‍

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Zahlungen können per Banküberweisung oder durch eine Transaktion mit einer vereinbarten Kryptowährung durchgeführt werden. Andere Kryptowährungen werden nicht akzeptiert.

(2) Zahlungen des Kunden sind unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig.

(3) Soweit Zahlungen in Kryptowährungen erfolgen, wird der für die Umrechnung maßgebliche Kurs durch den zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Referenzkurs auf Coinbase Deutschland bestimmt. Hierbei ist der zuletzt veröffentlichte Mittelwert aus Geld- und Briefkurs in EUR zum Zeitpunkt der Transaktion maßgeblich. Sollte die genannte Börse nicht verfügbar sein oder für die jeweilige Kryptowährung nur ein unzureichendes Handelsvolumen bestehen, wird als Ersatz der Referenzkurs einer vergleichbaren, anerkannten und liquiden Handelsplattform herangezogen, die von beiden Vertragsparteien einvernehmlich zu bestimmen ist.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.‍

§ 5 Lieferung, Versand

(1) Die von der Dürr Solutions in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als Orientierung, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Wurde eine Versendung vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von der Dürr Solutions anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Die Dürr Solutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die übrige vertraglich vereinbarte Lieferung und Leistung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.  

(3) Sollte eine Zustellung aufgrund vom Kunden zu verantwortenden Gründen nicht möglich sein und die Ware vom Transportunternehmen zurückgeschickt werden, so trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach dem Versand anzunehmen.

§ 6 Allgemeine Gewährleistung

(1) Für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Artikel übernimmt die Dürr Solutions die Haftung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, beginnend mit der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister. Die Ware ist im Falle eines Versands an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Unter-suchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Dürr Solutions nicht binnen zehn (10) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Dürr Solutions nicht binnen zehn (10) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

(3) Zusätzlich zu den Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln gemäß Abs. 1 bestehen möglicherweise Garantien, die von der Dürr Solutions oder den Herstellern bestimmter Artikel gewährt werden. Die Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die gegebenenfalls den Artikeln beigefügt sind.

(4) Die Haftung der Dürr Solutions wegen etwaiger Garantien bleibt unberührt.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Dürr Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Dürr Solutions für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions.

(2) Für Mängel, die durch die vom Kunden genutzte Hard- oder Software, veraltete Treiber oder fehlerhafte Bedienung der Ware verursacht werden, ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aus Mängeln der Ware folgen, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. Dies gilt nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Dürr Solutions.

(5) ‍Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung der Dürr Solutions wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions keine Versicherungsleistungen übernimmt und dass die Ware des Kunden durch keine Versicherung gedeckt ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sein Eigentum gegen alle Arten von Schäden zu versichern.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions.

(8) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Lieferung der Ware. Die Verjährung sonstiger Ansprüche des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.

§ 8 Höhere Gewalt

(1) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung, Leistung oder Abnahme befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten der Dürr Solutions gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gem. S. 1 an der Erbringung der ihr obliegenden Leistung gehindert ist.

(2) Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

§ 9 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Urheberrechte

Die Dürr Solutions ist Inhaberin der Urheberrechte an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf ihrer Website veröffentlicht werden. Jegliche Art der Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe dieser Materialien ohne schriftliche vorherige Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 11 Datenschutz

Für ausführliche Informationen hinsichtlich der Sammlung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Dürr Solutions wird auf die umfassende Datenschutzerklärung, die auf der Website der Dürr Solutions abrufbar ist, verwiesen.

§ 12 Anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen zwischen der Dürr Solutions und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Verschwiegenheitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Inhalte dieses Vertrags und seiner Nebenbestimmungen – insbesondere technische Details, Preise, Mengenrabatte, Hosting-Standorte und Abläufe – vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren. Davon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt oder rechtlich offenzulegen sind.

§ 14 Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Dürr Solutions und dem Kunden ergeben, wenn die Dürr Solutions Klägerin ist nach ihrer Wahl entweder ihr Sitz oder der Sitz des Kunden. Für Klagen des Kunden gegen die Dürr Solutions ist der Sitz der Dürr Solutions ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Textform

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder gänzlich unwirksam oder undurchsetzbar sein oder unwirksam oder undurchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(2) Sofern für Mitteilungen oder Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform oder elektronische Form, insbesondere E-Mail, sofern gesetzlich nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Teil II: Hosting

§ 16 Leistungsbeschreibung des Hostings

(1) Im Rahmen des Hostings ermöglicht die Dürr Solutions dem Kunden die Nutzung seines Miners zum Schürfen von Kryptowährungen, indem sie dessen Rechenleistung einem sogenannten Mining-Pool zur Verfügung stellt (nachfolgend „Krypto-Mining“). Die Dürr Solutions stellt hierbei die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners sicher.

(2) Das Hosting umfasst die Vorbereitung des Miners für die Nutzung zum Krypto-Mining (nachfolgend „Deployment“) und die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners (nachfolgend „Monitoring“).

(3) Im Rahmen des Deployments erbringt die Dürr Solutions innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Miners vom Kunden die folgenden Leistungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners (d. h. Versetzen des Miners in den eingeschalteten, Hashwerte berechnenden Zustand):

a. Entgegennahme des Miners am Hosting-Standort,

b. Entnahme des Miners aus der Verpackung und Prüfung auf offensichtlich erkennbare Mängel (Transportschäden etc.),

c. Anschluss des Miners an das Stromnetz und ggf. das Kühlsystem,

d. Herstellung der Netzwerkverbindung sowie

e. Testen der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit.

(4) Dürr Solutions informiert den Kunden per E-Mail, sobald das Deployment abgeschlossen ist. Sofern sich während des Deployments ein Mangel des Miners zeigt, wird der Kunde per E-Mail informiert.

(5) Im Rahmen des Monitorings werden folgende Leistungen erbracht:

a. Sicherstellung der Prüfung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners (z.B. durch regelmäßige Prüfungen und Wartungen)

b. Ticketsystem für Störfälle (ticket@cryptohall24.com).

(6) ‍Ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Deployments stellt Dürr Solutions eine jährliche Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Hostinginfrastruktur (Stromverfügbarkeit, Internetverbindung etc.) von neunzig Prozent (90 %) sicher. Grundlage der Berechnung ist das jeweilige Vertragsjahr. Von der Berechnung ausgenommen sind die Zeiten, in denen die Hostinginfrastruktur oder eine Benutzeroberfläche (Dashboard) aufgrund von technischen Störungen oder sonstigen Leistungshindernissen außerhalb des Einflussbereiches der Dürr Solutions nicht betriebsbereit oder funktionsfähig ist. Dies gilt insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Nichtverfügbarkeit des jeweiligen Blockchain-Netzwerks oder des jeweiligen Blockchain-Protokolls oder sonstigen Leistungshindernissen, die nicht im Einflussbereich der Dürr Solutions liegen.

(7) Soweit der Kunde zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen will, ist eine gesonderte Vereinbarung über die zusätzlichen Leistungsbestandteile und die zusätzliche Vergütung zu treffen.

(8) Der Erfolg des Krypto-Mining ist nicht Gegenstand des Vertrags. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions in keiner Form für den wirtschaftlichen Erfolg des Krypto-Mining verantwortlich ist. Ob und in welchem Umfang der Kunde den Miner für das Krypto-Mining nutzt, liegt im freien Ermessen des Kunden.‍

(9) ‍Das Eigentum an dem Miner sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung verbleibt vollständig beim Kunden.

(10) Die Dürr Solutions ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

§ 17 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die sich in seinem Eigentum befindlichen Miner auf eigene Kosten und Gefahr an die von der Dürr Solutions benannte Lieferadresse zu versenden, um die Erbringung der vereinbarten Hosting-Leistungen zu ermöglichen.

(2) Vor Inbetriebnahme des Miners ist der Kunde verpflichtet, der Dürr Solutions über das Ticketsystem die gewünschten Pool-Daten zur Verfügung zu stellen. Werden die Pool-Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann das Mining nicht beginnen. Für damit verbundene Verzögerungen haftet die Dürr Solutions nicht.

(3) Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine aktuellen Pool-Daten der entsprechenden Kryptowährungen (z.B. eines Bitcoin-Wallets) sowie seine Kontaktdaten an die Dürr Solutions per Ticketsystem mitzuteilen. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, über den Mining-Pool regelmäßig den ordnungsgemäßen Betrieb des Miners zu überprüfen, Störungen unverzüglich über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem mitzuteilen und der Dürr Solutions die erforderlichen Informationen zur Klärung von Anliegen oder Problemen oder zur Vornahme von Entstörungen unverzüglich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(4) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Mining-Pool bestehen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

(5) ‍Der Kunde ist verpflichtet, Dokumentationen über die sich in seinem Eigentum befindlichen Miner zu führen und im Falle eines Ausfalls der Infrastruktur oder des Miners auf Nachfrage der Dürr Solutions diese Ausfälle entsprechend zu belegen.

§ 18 Hosting-Gebühr

(1) Der Kunde ist verpflichtet, an die Dürr Solutions, die Hosting-Gebühr sowie ggf. Gebühren für die Nutzung von optionalen Zusatzleistungen zu entrichten.

(2) Die Hosting-Gebühr setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

a. Stromkosten

b. Management-Gebühren

c. Infrastrukturkosten

d. Service und Instandhaltung

e. Finanztransaktionskosten (u.a. Zahlungsabwicklung, Devisenkonditionen)

(3) ‍Zu Beginn jedes Vertragsmonats hat der Kunde pro Miner eine Vorauszahlung der Hosting-Gebühr zu entrichten. Die erste Vorauszahlung wird mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde ist verpflichtet, zu Beginn eines Vertragsmonats ein Mindestguthaben von jeweils 150 € pro gehostetem Miner einzuzahlen. Dieser Betrag dient zur Deckung der zu erwartenden Stromkosten, Infrastruktur- und Servicepauschalen. Die Hosting-Leistung wird nur dann vollständig erbracht, wenn das entsprechende Guthaben rechtzeitig aufgeladen wurde. Die Dürr Solutions ist berechtigt, die Leistung bis zur Wiederauffüllung auszusetzen.

(4) Kunden mit Zugang zur MeasureX-Plattform sind verpflichtet, ihre Hosting-Gebühren im Voraus über das Guthabensystem („Top-Up-Funktion“) zu entrichten. Die Hosting-Leistung wird nur bei ausreichender Deckung des Guthabens erbracht. Bei unzureichendem Guthaben kann die Dürr Solutions die Hosting-Leistung bis zur Aufladung vorübergehend unterbrechen. Ein verbleibendes Guthaben wird dem Kunden nach vollständiger Beendigung des Vertragsverhältnisses ausgezahlt, sofern sämtliche offenen Forderungen – einschließlich Rückversandkosten, Abwicklungs- oder Verwaltungsaufwand – vollständig beglichen wurden. Die Dürr Solutions ist berechtigt, noch ausstehende Forderungen mit dem Guthaben zu verrechnen.

(5) Für die Nutzung unseres Abrechnungssystem muss der Kunde NiceHash oder ViaBTC, in Kombination mit einem Referral durch die Dürr Solutions, als Mining-Pool nutzen. Sofern der Kunde eine abweichende Mining-Pool-Konfiguration verlangt oder unser Cryptohall24-Dashboard nicht genutzt werden kann, erhebt die Dürr Solutions eine zusätzliche technische Verwaltungsgebühr in Höhe von 4,90 € pro Gerät und Monat für individuelles Downtime-Tracking und Support.

(6) Im Falle einer im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Offlinezeit des Miners (insbesondere im Falle einer Deaktivierung aufgrund eines Zahlungsverzuges gemäß § 26), ist der Kunde zur vollständigen Zahlung des für den entsprechenden Monat fälligen Hosting-Gebühr verpflichtet, insbesondere weil Stromkapazitäten im Voraus für den Hostingzeitraum gesichert wurden.

§ 19 Anpassung der Hosting-Gebühr

(1) Sofern der Kunde die Hosting-Dienstleistungen seit mindestens sechs (6) Monate in Anspruch nimmt, kann die Dürr Solutions eine Anpassung der Hosting-Gebühr vornehmen. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich im Falle der Veränderung der Stromkosten.

(2) Diese Preisanpassung erfolgt mittels Mitteilung in Textform (per E-Mail) gegenüber dem Kunden mit einer Frist von mindestens einem (1) Monat vor Wirksamkeit der Preisanpassung.

(3) Der Kunde kann das Hosting mit Wirkung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung außerordentlich kündigen.

(4) Die Dürr Solutions hat das Recht eine Preisanpassung vorzunehmen, insbesondere im Falle der Steigerung der Energiekosten durch den Energielieferanten.

§ 20 Deaktivierung der Nutzungsmöglichkeit des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen im Voraus zu begleichen. Die Dürr Solutions behält sich im Falle des Zahlungsverzuges vor, den Miner vollständig abzuschalten. Sind mehr als ein Miner Gegenstand des Hosting-Vertrags steht es im Ermessen der Dürr Solutions, welche und wie viele Miner des Kunden abgeschaltet werden. Bei nur anteilig nicht beglichenen Forderungen ist für die Entscheidung der Dürr Solutions, welche und wie viele Miner des Kunden abgeschaltet werden sollen, insbesondere maßgeblich, wie hoch der Anteil nichtbeglichener Forderungen im Verhältnis zu dem Gesamtbetrag der offenen Forderungen ist. Bei dauerhaftem Zahlungsverzug von mindestens fünf (5) Tagen, behält sich die Dürr Solutions das Recht vor, den Miner über die eigene Geschäftstätigkeit am Netz zu halten. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf etwaige Gewinne.

(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, ist die Dürr Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten (9%) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

(3) Zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Zahlungsansprüche aus dem Hosting-Vertrag steht der Dürr Solutions ein Zurückbehaltungsrecht an den im Hosting befindlichen Minern des Kunden zu. Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Kalendertagen ist die Dürr Solutions berechtigt, die Miner zurückzubehalten, nicht weiter für den Kunden zu betreiben und sie nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu verwerten, sofern die offenen Forderungen trotz erneuter Zahlungsaufforderung nicht binnen weiterer 60 Kalendertage ausgeglichen werden. Die Verwertung erfolgt unter Berücksichtigung marktüblicher Bewertungsmaßstäbe. Ein etwaiger Verwertungserlösüberschuss wird dem Kunden nach Abzug aller offenen Forderungen erstattet. Die gesetzlichen Pfandrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 21 Haftungsausschluss für das Hosting

(1) ‍Die Dürr Solutions haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen.

(2) Die Dürr Solutions übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Betriebstemperatur oder Klimabedingungen am Hosting-Standort. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Räumlichkeiten möglicherweise nicht mit einem separaten Klimagerät gekühlt werden (abhängig vom jeweiligen Standort).

(3) Wird die Dienstleistung aufgrund außergewöhnlicher Temperaturen oder Klimabedingungen (z.B. sehr hohe Luftfeuchtigkeit) gestört oder unterbrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Dürr Solutions.

(4) Besteht nach Einschätzung der Dürr Solutions eine akute Gefahr für die Betriebssicherheit, Infrastruktur oder Sicherheit des Hosting-Standorts – etwa durch elektrische Defekte, Überhitzung, strukturelle Risiken oder sonstige technische Notfälle – ist die Dürr Solutions berechtigt, die betroffenen Leistungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorübergehend auszusetzen. Der Kunde wird unverzüglich über die Maßnahme, die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer informiert. Die Leistungen werden schnellstmöglich wiederhergestellt. Etwaige daraus resultierende Ausfälle begründen keinen Entschädigungsanspruch.

(5) ‍‍Die Dürr Solutions stellt lediglich die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Miners für die Nutzung zum Krypto-Mining her. Die tatsächliche Nutzung des Miners, der Vorgang des Krypto-Minings, die Erzielung etwaiger Gewinne aus dem Krypto-Mining und das Ein- und Ausschalten des Miners sowie die Sicherstellung der erforderlichen Einstellungen des Miners zur Ausführung von bestimmten Aktionen, die vom Kunden beantragt werden können oder auf andere Weise im Einflussbereich des Kunden liegen (z.B. Konfiguration der Bitcoin-Wallet-Adresse des Kunden), sind nicht Vertragsbestandteil. Für Fehler des Kunden in diesem Prozess haftet die Dürr Solutions nicht.

(6) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Krypto-Mining um eine unternehmerische Tätigkeit handelt und diese mit bestimmten technischen, rechtlichen und organisatorischen Risiken verbunden ist. Der Kunde trägt volle Verantwortung für mögliche eigene finanzielle Verluste sowie entgangene Gewinne, die sich aus Umständen ergeben, die außerhalb des Einflussbereiches der Dürr Solutions liegen.

§ 22 Gewährleistung für Hosting-Leistungen

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 6 Abs. 1 dieser AGB.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(3) Die Miner Hardware bleibt unter allen Umständen Eigentum des Kunden. Die Dürr Solutions bietet ausdrücklich keine Gewährleistung. Empfohlene Reparaturmaßnahmen werden dem Kunden angezeigt. Dieser hat die vollen Kosten von Reparaturen per Vorkasse zu übernehmen. Die Hosting-Gebühr wird auch während der Reparaturmaßnahme fällig.

(4) Zeitweilige Beschränkungen der Verfügbarkeit der Leistungen bis zu einer Gesamtdauer von bis zu zehn Prozent (10%) pro Vertragsmonat liegen der Preis- und Kostenbildung zugrunde und stellen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden dar.

(5) Bei Überschreitung der in Absatz 4 genannten Schwelle, hat der Kunde Anspruch auf den anteiligen Ersatz der Hosting-Gebühren. Weitere etwaige Ansprüche (insbesondere der Anspruch auf entgangene Miningerträge) entfallen vollständig.

(6) Dem Kunden steht bei Unterbrechung der Dienstleistungen ausdrücklich kein Anspruch auf Schadensersatz zu, sofern der Schaden auf die Tätigkeit von Dritten zurückzuführen ist (z.B. bei fehlenden Netzanschlüssen oder fehlenden Stromquellen).  

(7) Die Dürr Solutions weist darauf hin, dass sie bei dem Hosting-Angebot auf Dienstleiter zurückgreift. Bei Leistungsstörungen, die auf Fehler des jeweiligen Dienstleisters zurückzuführen sind, ist die Haftung der Dürr Solutions ausgeschlossen. § 7 Abs. 1 dieser AGB bleibt unberührt.

(8) Die Dürr Solutions kann eine Betriebsbereitschaft des einzelnen Miners nicht vollumfänglich gewährleisten. Es handelt sich bei den Minern um Geräte, die dauerhaft unter Volllast laufen und dementsprechend eine überproportionale Belastung aufweisen. Etwaige Defekte können von der Dürr Solutions nicht vorhergesehen und verhindert werden.

(9) Die Dürr Solutions gewährleistet, dass ihre Hosting-Infrastruktur den betriebsintern definierten Standards hinsichtlich Zuverlässigkeit und Effizienz entspricht. Eine Garantie für mechanische Kühlsysteme, Notstromaggregate oder spezifische Klimabedingungen (z. B. konstante Temperaturregelung) wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ 23 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate. Die Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von der Dürr Solutions über den Abschluss des Deployment informiert wird.

(2) ‍Der Hosting-Vertrag kann jederzeit beidseitig mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht zuvor fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigung muss in Textform (per E-Mail-Versand) erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Bei Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, den Miner zum Vertragsende auf eigene Kosten am Hosting-Standort abzuholen. Der Miner wird von der Dürr Solutions transportfertig verpackt und zur Abholung am Hosting-Standort bereitgestellt. Alternativ kann der Kunde die Zusendung des Miners verlangen. Die Versendung erfolgt in diesem Fall in der Regel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung. Die Zusendung erfolgt nur, sofern eine Vorauszahlung der Versandkosten, Transportversicherung und etwaiger Zollgebühren auf das Konto der Dürr Solutions geleistet wurde.

(4) Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht zur Zahlung der Hosting-Gebühr, hat die Dürr Solutions ab einem Zahlungsverzug von zehn (10) Werktagen das Recht, den Hosting-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde trägt die Kosten für den Rückversand des in seinem Eigentum stehenden Miners.

§ 24 Eigentumswechsel des Miners

(1) Überträgt der Kunde das Eigentum an dem Miner vor dem Ende der Vertragslaufzeit auf einen Dritten, etwa im Wege des Weiterverkaufs oder einer Schenkung, ist er verpflichtet, die Dürr Solutions hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Der Eigentumsübergang hat keinen Einfluss auf den Fortbestand des bestehenden Hosting-Vertrags; der Kunde bleibt bis zu einer wirksamen Vertragsübernahme weiterhin alleiniger Vertragspartner mit sämtlichen Rechten und Pflichten.

(2) Der Kunde kann beantragen, den Hosting-Vertrag mit Zustimmung des neuen Eigentümers auf diesen zu übertragen. Eine solche Vertragsübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch die Dürr Solutions. Die Dürr Solutions ist nicht verpflichtet, dieser Vertragsübertragung zuzustimmen, sondern kann ihre Zustimmung nach billigem Ermessen verweigern, insbesondere dann, wenn berechtigte Zweifel an der Bonität oder Zuverlässigkeit des neuen Eigentümers bestehen, der neue Eigentümer nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder sonstige sachliche Gründe einer Übertragung entgegenstehen. Eine Vertragsübertragung ohne Zustimmung der Dürr Solutions ist rechtlich unwirksam.

§ 25 Relocation von Minern

(1) Die Dürr Solutions ist berechtigt, Miner des Kunden aus technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen ganz oder teilweise an einen anderen Hosting-Standort zu verlagern. Dies gilt insbesondere bei Wartungsbedarf, Standortschließung, erheblichen Strompreisanpassungen, regulatorischen Vorgaben oder infrastrukturellen Änderungen. Der Kunde wird mindestens zehn (10) Kalendertage im Voraus in Textform über die geplante Relocation informiert. Die Kosten der Verlagerung trägt in diesem Fall die Dürr Solutions. Die Leistungen am neuen Standort müssen gleichwertig oder besser sein. Ein Kündigungsrecht des Kunden ergibt sich aus der Standortverlagerung nicht.

(2) Der Kunde kann bei der Dürr Solutions die Verlagerung seiner Miner an einen anderen Hosting-Standort der Dürr Solutions beantragen. Ein Anspruch auf Durchführung der Relocation besteht nicht. Die Entscheidung über Durchführung sowie Auswahl des Zielstandorts liegt im alleinigen Ermessen der Dürr Solutions. Wird dem Antrag stattgegeben, trägt der Kunde sämtliche entstehenden Kosten der Verlagerung, insbesondere für Verpackung, Transport, Inbetriebnahme und etwaige Anpassungen an der Infrastruktur. Die Kosten werden dem Kunden im Vorfeld mitgeteilt und sind vor Durchführung vollständig zur Zahlung fällig. Während der Durchführung der Relocation besteht kein Anspruch auf Hosting-Leistung; eine anteilige Gutschrift der Hosting-Gebühr erfolgt nur, wenn die Verlagerung eine Dauer von sieben (7) aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschreitet.

Stand der AGB: Juli 2025