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AGB - Dürr Solutions "Hosting" für Geschäftskunden (B2B)

Teil I: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Dürr Solutions GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm mit der Registernummer HRB 11144, mit Geschäftsanschrift Von-Thünen-Str. 10, 59069 Hamm (nachfolgend „Dürr Solutions“), vertreten durch den Geschäftsführer, und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.

(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB, wie sie auf der Website der Dürr Solutions abrufbar ist.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart wurden.

(5) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.

(6) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Dürr Solutions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(7) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Liegen Übersetzungen in verschiedenen Sprachen vor, ist jeweils die deutschsprachige Ausführung rechtsgültig.

§ 2 Unternehmerstatus des Kunden

(1) Das Angebot der Dürr Solutions richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss eigenverantwortlich zu prüfen, ob er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Mit Abgabe seiner Anfrage bzw. seines Angebots gegenüber der Dürr Solutions erklärt und versichert der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und den Vertrag ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit sowie mit Gewinnerzielungsabsicht und auf Dauer angelegt abschließt.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, der Dürr Solutions auf eigene Initiative sämtliche zur Dokumentation seiner Unternehmereigenschaft erforderlichen oder zweckmäßigen Nachweise (z.B. USt-IdNr., Handels- oder Vereinsregistereintrag, behördliche Erlaubnisse) vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Die Dürr Solutions trifft keine Pflicht, solche Nachweise anzufordern oder deren Richtigkeit zu überprüfen; eine etwaige Prüfung erfolgt ausschließlich im eigenen Interesse der Dürr Solutions und begründet keine Schutzpflicht gegenüber dem Kunden.

(4) Stellt sich heraus, dass der Kunde entgegen der Erklärung nach Absatz 2 kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist oder dass von ihm abgegebene Angaben und Nachweise zur Unternehmereigenschaft unrichtig, unvollständig oder irreführend waren, haftet der Kunde gegenüber der Dürr Solutions für sämtliche hieraus resultierenden Schäden, Aufwendungen und Nachteile, einschließlich zusätzlicher steuerlicher Belastungen, behördlicher Maßnahmen, Rechtsverfolgungskosten und Kosten der Anpassung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

(5) Die Parteien sind sich bewusst, dass zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften gegenüber nicht unternehmerisch handelnden Personen von dieser Klausel unberührt bleiben. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, der Dürr Solutions alle aus einer unzutreffenden oder unvollständigen Angabe seiner Unternehmereigenschaft entstehenden Schäden zu ersetzen, soweit ihm Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung oder Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen auf der Website der Dürr Solutions stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

(2) Sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird, kommt ein Vertrag regelmäßig wie folgt zustande:

a. Durch Aufgabe einer Anfrage auf der Website der Dürr Solutions macht der Kunde ein unverbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware oder der Inanspruchnahme einer angebotenen Dienstleistung. Die Dürr Solutions bestätigt den Eingang einer Anfrage unverzüglich per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Anfrage, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.

b. Nach Eingang der Anfrage des Kunden unterbreitet die Dürr Solutions dem Kunden ein unverbindliches Angebot. Eine verbindliche, auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung stellt dieses unverbindliche Angebot nicht dar. Nachdem der Kunde sich mit den Konditionen des unverbindlichen Angebots einverstanden erklärt hat, erstellt die Dürr Solutions auf dieser Grundlage ein Angebot. Das Angebot ist durch den Kunden zu bestätigen.

c. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch eine Annahmeerklärung durch die Dürr Solutions per separater E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der bestellten Artikel bestätigt wird. Bei Hosting-Verträgen steht der Auslieferung die Entgegennahme des Miners am Hosting-Standort oder der Beginn des Deployments gleich. Der Vertragstext, bestehend aus der Bestellung, den AGB und der Auftragsbestätigung der Dürr Solutions, wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger zugestellt.

(3) Anfragen für Lieferungen ins Ausland werden nur ab einem bestimmten Mindestbestellwert akzeptiert. Der genaue Mindestbestellwert kann den Preisinformationen auf der Website oder dem Angebotstext der Dürr Solutions entnommen werden.

(4) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware oder die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist oder die Mindestbestellung für die Erbringung von Hosting-Dienstleistungen nicht erreicht wird, sieht die Dürr Solutions von der Abgabe eines verbindlichen Angebots ab. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Der Kunde wird hierüber informiert. Etwaige bereits erhaltene Leistungen des Kunden werden von der Dürr Solutions zurückerstattet.

(5) Kunden können mit der Dürr Solutions auch außerhalb der Website Verträge durch Angebot und Annahme abschließen. Auch für solche Verträge gelten diese AGB. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Liegen Übersetzungen in verschiedenen Sprachen vor, ist jeweils die deutschsprachige Ausführung rechtsgültig.

(6) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da die Dürr Solutions Verträge nur mit Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB abschließt.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Alle Preise verstehen sich ohne Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Kunden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen; organisiert die Dürr Solutions den Versand, setzen sie sich aus dem Speditionsentgelt und den weiterberechneten Fracht-, Zoll- und sonstigen Nebenkosten gemäß § 27 zusammen.

(3) Eventuell anfallende Zollgebühren oder sonstige Kosten bei internationalen Sendungen sind vom Kunden zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Zahlungen können per Banküberweisung oder durch eine Transaktion mit einer vereinbarten Kryptowährung durchgeführt werden. Andere Kryptowährungen werden nicht akzeptiert. Für Zahlungen in USD Coin (USDC) fällt keine Abwicklungsgebühr an. Für Zahlungen in sonstigen vereinbarten Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) erhebt die Dürr Solutions eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 0,99 % des Zahlbetrags; sie deckt den zusätzlichen Aufwand der Zahlungsabwicklung und Umrechnung ab.

(2) Zahlungen des Kunden sind unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig, soweit in der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden nichts Abweichendes bestimmt ist.

(3) Soweit Zahlungen in Kryptowährungen erfolgen, wird der für die Umrechnung maßgebliche Kurs durch den von Coinbase zuletzt veröffentlichten Kurs (Last Price) der jeweiligen Kryptowährung in EUR im Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung in der von der Dürr Solutions benannten Wallet bestimmt. Das Kursrisiko bis zum Zahlungseingang trägt der Kunde; ein etwaiger Minderbetrag ist unverzüglich nachzuentrichten. Sollte die genannte Börse nicht verfügbar sein oder für die jeweilige Kryptowährung nur ein unzureichendes Handelsvolumen bestehen, wird als Ersatz der Referenzkurs einer vergleichbaren, anerkannten und liquiden Handelsplattform herangezogen, die von beiden Vertragsparteien einvernehmlich zu bestimmen ist.

(4) Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und sich auf wesentliche, von der Dürr Solutions nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen bezieht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) bleiben unberührt.

§ 6 Lieferung, Versand

(1) Die von der Dürr Solutions in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als Orientierung, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Wurde eine Versendung vereinbart, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine, sofern nicht ausdrücklich von der Dürr Solutions anders angegeben, auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Die Dürr Solutions ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die übrige vertraglich vereinbarte Lieferung und Leistung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

(3) Sollte eine Zustellung aufgrund vom Kunden zu verantwortenden Gründen nicht möglich sein und die Ware vom Transportunternehmen zurückgeschickt werden, so trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung anzunehmen. Die Annahme hat innerhalb von sieben (7) Tagen zu erfolgen, nachdem dem Kunden die Zustellung oder Bereitstellung der Ware angekündigt wurde (Avisierung). Nimmt der Kunde die Ware innerhalb dieser Frist nicht an, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall ist die Dürr Solutions berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Lager-, Stand- und erneute Zustellkosten) zu berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die gesetzlichen Rechte der Dürr Solutions bei Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB, § 373 HGB) bleiben unberührt.

(5) Lieferung und Leistungsbeginn erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 7 Allgemeine Gewährleistung

(1) Für Sach- und Rechtsmängel der gelieferten Artikel übernimmt die Dürr Solutions die Haftung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(2) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des Lieferantenregresses (§ 445b BGB); insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Ware ist im Falle eines Versands an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Dürr Solutions nicht binnen zehn (10) Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge der Dürr Solutions nicht binnen zehn (10) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

(3) Zusätzlich zu den Ansprüchen wegen Sach- und Rechtsmängeln gemäß Abs. 1 bestehen möglicherweise Garantien, die von der Dürr Solutions oder den Herstellern bestimmter Artikel gewährt werden. Die Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen, die gegebenenfalls den Artikeln beigefügt sind.

(4) Die Haftung der Dürr Solutions wegen etwaiger Garantien bleibt unberührt.

§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Die Dürr Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Dürr Solutions für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Dürr Solutions jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions.

(2) Für Mängel, die durch die vom Kunden genutzte Hard- oder Software, veraltete Treiber oder fehlerhafte Bedienung der Ware verursacht werden, ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aus Mängeln der Ware folgen, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind. Dies gilt nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Dürr Solutions.

(5) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Dürr Solutions wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen grober Fahrlässigkeit der Dürr Solutions, ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions keine Versicherungsleistungen übernimmt und dass die Ware des Kunden durch keine von der Dürr Solutions abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sein Eigentum gegen alle Arten von Schäden zu versichern.

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung, Leistung oder Abnahme befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien, Ausfällen oder Rationierung der Energieversorgung, Ausfällen von Strom-, Netz-, Telekommunikations- oder Internetdiensten, hoheitlichen oder regulatorischen Eingriffen einschließlich Energie-, Export- und Sanktionsmaßnahmen, der Nichtverfügbarkeit des jeweiligen Blockchain-Netzwerks oder -Protokolls, sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten der Dürr Solutions gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein Ereignis gem. S. 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

(2) Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

§ 10 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger Zustimmung in Textform der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Urheberrechte

Die Dürr Solutions ist Rechteinhaberin oder Lizenznehmerin der Rechte an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf ihrer Website veröffentlicht werden. Jegliche Art der Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe dieser Materialien ohne schriftliche vorherige Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 12 Datenschutz

Die Dürr Solutions verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Dürr Solutions, abrufbar unter www.cryptohall24.com. Diese berücksichtigt insbesondere die im Rahmen des Krypto-Minings und der Nutzung von Mining-Pools anfallenden Daten.

§ 13 Anwendbares Recht

Die Vertragsbeziehungen zwischen der Dürr Solutions und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Verschwiegenheitspflicht

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Inhalte dieses Vertrags und seiner Nebenbestimmungen (insbesondere technische Details, Preise, Mengenrabatte, Hosting-Standorte und Abläufe) vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren. Davon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt oder rechtlich offenzulegen sind.

§ 15 Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Dürr Solutions und dem Kunden ergeben, der Sitz der Dürr Solutions. Die Dürr Solutions ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Textform

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder gänzlich unwirksam oder undurchsetzbar sein oder unwirksam oder undurchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(2) Sofern für Mitteilungen oder Erklärungen die Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform oder elektronische Form, insbesondere E-Mail, sofern gesetzlich nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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Teil II: Hosting

§ 17 Leistungsbeschreibung des Hostings

(1) Im Rahmen des Hostings ermöglicht die Dürr Solutions dem Kunden den Betrieb seines Miners zum Schürfen von Kryptowährungen, dessen Rechenleistung der Kunde einem sogenannten Mining-Pool zur Verfügung stellt (nachfolgend „Krypto-Mining"). Die Dürr Solutions sorgt hierbei für die für den Betrieb erforderlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Stromversorgung, die Netzwerkanbindung und eine angemessene Kühlung. Die Dürr Solutions erbringt ein vollständig gemanagtes Hosting: Sie plant, steuert und koordiniert die gesamte Abwicklung - von der Organisation des Deployments über das laufende Monitoring und die technische Koordination bis zur Steuerung des Personals vor Ort und der Organisation von Instandsetzung und Support. Für den physischen Betrieb bindet die Dürr Solutions ein Netzwerk spezialisierter Standortpartner ein, deren Infrastruktur sie integriert, steuert und überwacht.

(2) Das Hosting umfasst die Vorbereitung des Miners für die Nutzung zum Krypto-Mining (nachfolgend „Deployment“) und die laufende Überwachung des Betriebs (nachfolgend „Monitoring“).

(3) Im Rahmen des Deployments erbringt die Dürr Solutions in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Miners vom Kunden die folgenden vorbereitenden Leistungen zur Inbetriebnahme des Miners:

a. Entgegennahme des Miners am Hosting-Standort,

b. Entnahme des Miners aus der Verpackung und Prüfung auf offensichtlich erkennbare Mängel (Transportschäden etc.),

c. Anschluss des Miners an das Stromnetz und ggf. das Kühlsystem,

d. Herstellung der Netzwerkverbindung sowie

e. Testen der Strom- und Netzwerkanbindung.

(4) Die Dürr Solutions informiert den Kunden per E-Mail, sobald das Deployment abgeschlossen ist. Sofern sich während des Deployments ein Mangel des Miners zeigt, wird der Kunde per E-Mail informiert.

(5) Im Rahmen des Monitorings werden folgende Leistungen erbracht:

(6) Laufende Überwachung des Betriebs (z.B. durch regelmäßige Prüfungen und Wartungen)

(7) Ticketsystem für Störfälle (ticket@cryptohall24.com).

(8) Ab dem Zeitpunkt des abgeschlossenen Deployments strebt die Dürr Solutions eine Verfügbarkeit der Hostinginfrastruktur (insbesondere Stromversorgung und Internetverbindung) von neunzig Prozent (90 %) im Vertragsjahr an (nachfolgend „Zielwert"). Der Zielwert ist eine Zielgröße; er stellt keine Garantie, keine zugesicherte Eigenschaft und keine verbindliche Beschaffenheits- oder Leistungszusage der Dürr Solutions dar. Ein Vertragsjahr umfasst zwölf (12) aufeinanderfolgende Kalendermonate ab der Mitteilung über den Abschluss des Deployments. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben geplante Wartungsfenster sowie Zeiträume unberücksichtigt, in denen die Hostinginfrastruktur oder eine Benutzeroberfläche (Dashboard) aufgrund von technischen Störungen oder sonstigen Leistungshindernissen außerhalb des Einflussbereichs der Dürr Solutions nicht betriebsbereit oder funktionsfähig ist. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt im Sinne von § 9, bei Nichtverfügbarkeit des jeweiligen Blockchain-Netzwerks oder des jeweiligen Blockchain-Protokolls sowie bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht im Einflussbereich der Dürr Solutions liegen. Der Zielwert bezieht sich ausschließlich auf die Hostinginfrastruktur, nicht auf die Verfügbarkeit einzelner Miner; Zeiträume, in denen ein Miner aufgrund eines Defekts, einer Reparatur oder eines Austauschs nicht betriebsbereit ist, bleiben ebenfalls unberücksichtigt (§ 23 Abs. 3 und 8). Unterschreitet die von der Dürr Solutions zu vertretende Verfügbarkeit im Vertragsjahr achtzig Prozent (80 %), erhält der Kunde auf in Textform gestellten Antrag eine Gutschrift in Höhe von zehn Prozent (10 %) der im betroffenen Vertragsjahr angefallenen Hosting-Gebühren. Der Antrag ist innerhalb von drei (3) Monaten nach Ablauf des betroffenen Vertragsjahres zu stellen. Weitergehende Ansprüche wegen einer Unterschreitung des Zielwerts richten sich nach § 23; insbesondere gelten die Haftungsbeschränkungen und Rückausnahmen der §§ 8, 22 und 23.

(9) Soweit der Kunde zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen will, ist eine gesonderte Vereinbarung über die zusätzlichen Leistungsbestandteile und die zusätzliche Vergütung zu treffen.

(10) Der Erfolg des Krypto-Mining ist nicht Gegenstand des Vertrags. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions in keiner Form für den wirtschaftlichen Erfolg des Krypto-Mining verantwortlich ist. Ob und in welchem Umfang der Kunde den Miner für das Krypto-Mining nutzt, liegt im freien Ermessen des Kunden.

(11) Das Eigentum an dem Miner sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung verbleibt vollständig beim Kunden.

(12) Die Dürr Solutions ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

(13) Mining-Erträge fließen ausschließlich an die vom Kunden benannte und ausschließlich von ihm kontrollierte Wallet- bzw. Pool-Adresse. Die Dürr Solutions nimmt zu keinem Zeitpunkt Kryptowerte des Kunden in Empfang, Besitz oder Verwahrung und erbringt keine Kryptoverwahrung und keine sonstigen Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte des Kunden im Sinne der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) und des Kreditwesengesetzes. § 21 bleibt unberührt.

§ 18 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die sich in seinem Eigentum befindlichen Miner auf eigene Kosten und Gefahr an die von der Dürr Solutions benannte Lieferadresse zu versenden, um die Erbringung der vereinbarten Hosting-Leistungen zu ermöglichen.

(2) Vor Inbetriebnahme des Miners ist der Kunde verpflichtet, der Dürr Solutions über das Ticketsystem die gewünschten Pool-Daten zur Verfügung zu stellen. Werden die Pool-Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann das Mining nicht beginnen. Für damit verbundene Verzögerungen haftet die Dürr Solutions nicht.

(3) Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine aktuellen Pool-Daten der entsprechenden Kryptowährungen (z.B. eines Bitcoin-Wallets) sowie seine Kontaktdaten an die Dürr Solutions per Ticketsystem mitzuteilen. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, über den Mining-Pool regelmäßig den ordnungsgemäßen Betrieb des Miners zu überprüfen, Störungen unverzüglich über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem mitzuteilen und der Dürr Solutions die erforderlichen Informationen zur Klärung von Anliegen oder Problemen oder zur Vornahme von Entstörungen unverzüglich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(4) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass in seinem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Mining-Pool bestehen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, Dokumentationen über die sich in seinem Eigentum befindlichen Miner zu führen und im Falle eines Ausfalls der Infrastruktur oder des Miners auf Nachfrage der Dürr Solutions diese Ausfälle entsprechend zu belegen.

§ 19 Hosting-Gebühr

(1) Der Kunde ist verpflichtet, an die Dürr Solutions die Hosting-Gebühr sowie ggf. Gebühren für die Nutzung von optionalen Zusatzleistungen zu entrichten.

(2) Die Hosting-Gebühr setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

(3) Stromkosten

(4) Management-Gebühren

(5) Infrastrukturkosten

(6) Service und Instandhaltung

(7) Finanztransaktionskosten (u.a. Zahlungsabwicklung, Devisenkonditionen)

(8) Die Hosting-Gebühr wird monatlich im Voraus abgerechnet. Die Rechnung wird zum ersten (1.) Kalendertag des jeweiligen Vertragsmonats gestellt; die Zahlung muss spätestens am dritten (3.) Kalendertag des Vertragsmonats vollständig bei der Dürr Solutions eingegangen sein. Dem Kunden steht es frei, Stromkosten oder Hosting-Gebühren freiwillig im Voraus zu leisten. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht unabhängig davon, ob und wann eine Rechnung gestellt wird oder dem Kunden zugeht. Erhält der Kunde bis zum ersten (1.) Kalendertag des Vertragsmonats keine Rechnung, hat er bis zum dritten (3.) Kalendertag des Vertragsmonats gleichwohl eine Vorauszahlung in Höhe der zuletzt in Rechnung gestellten Hosting-Gebühr zu leisten. Eine sich aus der endgültigen Abrechnung ergebende Differenz wird mit künftigen Forderungen verrechnet oder dem Kunden gutgeschrieben. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist die Dürr Solutions berechtigt, die betroffenen Miner unverzüglich abzuschalten.

(9) Im Falle einer im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Offlinezeit des Miners (insbesondere im Falle einer Deaktivierung aufgrund eines Zahlungsverzuges gemäß § 21) ist der Kunde zur Zahlung der verbrauchsunabhängigen Bestandteile der für den entsprechenden Monat fälligen Hosting-Gebühr verpflichtet, insbesondere weil Stellplatz, Personal, eingekaufte Stromkapazitäten, Kühlung und die übrige Infrastruktur für den Hostingzeitraum vorgehalten werden. Für Zeiträume vollständiger Deaktivierung des Miners werden keine verbrauchsabhängigen Stromkosten gemäß § 19 Abs. 2 lit. a berechnet. Die Regelungen zur Deaktivierung bei Zahlungsverzug (§ 21) und zur Berechnung der Stromkosten (§ 23 Abs. 4) bleiben unberührt.

§ 20 Anpassung der Hosting-Gebühr

(1) Die Dürr Solutions ist berechtigt, die Hosting-Gebühr anzupassen, wenn und soweit sich die ihr zugrunde liegenden Kosten ändern, insbesondere die Strom- und Energiekosten einschließlich nicht vorhersehbarer Energiekosten-Spitzen, gesteigerte Netzentgelte und sonstige Netz- und Infrastrukturkosten, wechselkursbedingte Veränderungen der in Fremdwährung anfallenden Einkaufs- und Betriebskosten (insbesondere des EUR/USD-Wechselkurses) sowie Steuern, Abgaben und sonstige gesetzliche oder regulatorische Änderungen. Eine solche kostengetriebene Anpassung ist der Höhe nach auf den Betrag der jeweiligen Kostenänderung begrenzt; die Dürr Solutions erhöht die Hosting-Gebühr höchstens um den Betrag, um den sich die maßgeblichen Kosten tatsächlich erhöht haben. Die Anpassung kann jederzeit unter Beachtung der Frist nach Absatz 3 erfolgen. Sinken die maßgeblichen Kosten nach einer Erhöhung wieder, senkt die Dürr Solutions die Hosting-Gebühr in entsprechendem Umfang, höchstens jedoch bis auf die Höhe der Hosting-Gebühr vor der Erhöhung.

(2) Im Übrigen kann die Dürr Solutions die Hosting-Gebühr anpassen, frühestens jedoch, nachdem der Kunde die Hosting-Dienstleistungen seit mindestens sechs (6) Monaten in Anspruch nimmt.

(3) Preisanpassungen erfolgen mittels Mitteilung in Textform (per E-Mail) gegenüber dem Kunden mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen vor Wirksamkeit der Preisanpassung.

(4) Bei einer Anpassung nach Absatz 2 kann der Kunde das Hosting mit Wirkung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisänderung außerordentlich kündigen. Bei kostengetriebenen Anpassungen nach Absatz 1 besteht ein solches Kündigungsrecht nicht, da diese auf die Weitergabe tatsächlicher Kostenänderungen begrenzt sind.

§ 21 Deaktivierung der Nutzungsmöglichkeit des Kunden

(1) Der Kunde hat alle Rechnungen im Voraus zu begleichen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Dürr Solutions berechtigt, die Pool-Konfiguration des Kunden zu entfernen, sodass diesem keine Mining-Erträge mehr zufließen, und die betroffenen Miner abzuschalten. Sind mehrere Miner Gegenstand des Hosting-Vertrags, steht es im Ermessen der Dürr Solutions, für welche und wie viele Miner dies erfolgt; maßgeblich ist insbesondere das Verhältnis der offenen Forderungen zur monatlichen Gesamtvergütung. Ein vollständiges Abschalten der Miner ist aus technischen und betrieblichen Gründen nicht in jedem Fall möglich oder zumutbar: Die Dürr Solutions ist gegenüber ihren Energieversorgern zur Abnahme der eingekauften Stromkapazität verpflichtet; an Standorten mit Wärmerückgewinnung dient die Abwärme der Miner der Wärmeversorgung, sodass ein Abschalten diese unterbricht; an Standorten mit kalten klimatischen Bedingungen ist ein durchgehender Betrieb erforderlich, um Frost-, Kondens- und Kälteschäden an Minern und Infrastruktur zu vermeiden. In diesen Fällen sowie generell bei offenen Forderungen ist die Dürr Solutions berechtigt, die betroffenen Miner nach Entfernung der Pool-Konfiguration des Kunden über ihre eigene Pool-Konfiguration und auf eigene Rechnung zu betreiben, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Die hierbei erzielten Erträge dienen der Deckung der von der Dürr Solutions fortlaufend zu tragenden Strom- und Betriebskosten; ein Anspruch des Kunden auf diese Erträge oder etwaige Überschüsse besteht nicht. Die Pflicht zur Zahlung der Hosting-Gebühren bleibt in allen Fällen unberührt.

(2) Die Deaktivierung eines Miners und seine erneute Inbetriebnahme sind gesonderte Leistungen der Dürr Solutions und mit personellem Aufwand außerhalb der Hosting-Leistung verbunden (insbesondere Entfernung der Pool-Konfiguration, ordnungsgemäße Deaktivierung, Kontrolle des Wiederanlaufs sowie zusätzliches Monitoring). Hierfür berechnet die Dürr Solutions je Miner ein Entgelt von 19,90 € (luftgekühlte Miner) bzw. 39,90 € (hydro- oder immersionsgekühlte Miner); der höhere Betrag trägt dem zusätzlichen Aufwand im Zusammenhang mit der Wärmerückgewinnung Rechnung. Die erneute Inbetriebnahme erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen einschließlich dieses Entgelts. Die Hosting-Gebühr läuft während der Deaktivierung weiter, da die Dürr Solutions Stellplatz, Personal, die eingekaufte Stromkapazität, Kühlung und die übrige Infrastruktur weiterhin vorhält (§ 19 Abs. 4). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, ist die Dürr Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten (9 %) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die gesetzliche Verzugskostenpauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Kunde bestellt der Dürr Solutions zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Zahlungsansprüche aus dem Hosting-Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den in das Hosting eingebrachten Minern. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Dürr Solutions berechtigt, den Betrieb der betroffenen Miner auszusetzen und die Miner zurückzubehalten. Besteht der Zahlungsverzug länger als dreißig (30) Kalendertage, ist die Dürr Solutions berechtigt, die Miner nach den gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 1233 ff. BGB) zu verwerten; die Verwertung wird dem Kunden mindestens einen (1) Monat vorher in Textform angedroht. Ein etwaiger Verwertungserlösüberschuss wird dem Kunden nach Abzug sämtlicher offener Forderungen sowie der Kosten der Verwertung erstattet. Die gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

(5) Das vertragliche Pfandrecht nach Absatz 4 besteht für sämtliche Forderungen aus diesem Hosting-Vertrag fort, bis diese vollständig erfüllt sind; dies gilt auch für nach Vertragsbeendigung entstehende oder geltend gemachte Zahlungsansprüche (insbesondere Restvergütungen, Verzugszinsen und Kosten der Rechtsverfolgung). Für die Ausübung des Pfandrechts und die Verwertung der Miner gelten die Regelungen des Absatzes 4 sowie die gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf (§§ 1233 ff. BGB) entsprechend.

§ 22 Haftungsausschluss für das Hosting

(1) Die Dürr Solutions haftet nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Schäden, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach § 18 beruhen.

(2) Die Dürr Solutions übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Betriebstemperatur oder Klimabedingungen am Hosting-Standort. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Räumlichkeiten möglicherweise nicht mit einem separaten Klimagerät gekühlt werden (abhängig vom jeweiligen Standort).

(3) Wird die Dienstleistung aufgrund außergewöhnlicher Temperaturen oder Klimabedingungen (z.B. sehr hohe Luftfeuchtigkeit) gestört oder unterbrochen, stehen dem Kunden hieraus keine verschuldensunabhängigen Entschädigungsansprüche gegen die Dürr Solutions zu. Etwaige weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB (§§ 8, 22 und 23).

(4) Die Gesamthaftung der Dürr Solutions aus oder im Zusammenhang mit diesem Hosting-Vertrag ist - unabhängig vom Rechtsgrund - auf die Hosting-Gebühren begrenzt, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an die Dürr Solutions gezahlt hat. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; § 8 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.

(5) Die Dürr Solutions trifft eine angemessene Obhutspflicht für die im Hosting befindlichen Miner des Kunden. Für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Miner durch Ereignisse wie Diebstahl, Feuer, Naturkatastrophen, Stromausfälle, Überspannungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse haftet die Dürr Solutions nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung dieser Obhutspflicht oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und überschreitet nicht den in Absatz 4 genannten Höchstbetrag. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dürr Solutions keine Versicherungsleistungen übernimmt und dass die Miner des Kunden durch keine von der Dürr Solutions abgeschlossene Versicherung gedeckt sind; der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sein Eigentum gegen alle Arten von Schäden zu versichern (§ 8 Abs. 6).

(6) Besteht nach Einschätzung der Dürr Solutions eine akute Gefahr für die Betriebssicherheit, Infrastruktur oder Sicherheit des Hosting-Standorts (etwa durch elektrische Defekte, Überhitzung, strukturelle Risiken oder sonstige technische Notfälle), ist die Dürr Solutions berechtigt, die betroffenen Leistungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorübergehend auszusetzen. Der Kunde wird unverzüglich über die Maßnahme, die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer informiert. Die Leistungen werden schnellstmöglich wiederhergestellt. Etwaige daraus resultierende Ausfälle begründen keine über die in diesen AGB vorgesehenen Ansprüche hinausgehenden Entschädigungsansprüche.

(7) Die Parteien sind sich darüber einig, dass Gegenstand des Hosting-Vertrags im Sinne von § 17 ausschließlich die Herstellung und Aufrechterhaltung der technischen Betriebsbereitschaft der vom Kunden eingebrachten Miner unter Bereitstellung der hierfür erforderlichen Infrastruktur (insbesondere Stromversorgung, Netzwerkanbindung und Kühlung) ist. Die Dürr Solutions schuldet weder die tatsächliche Nutzung der Miner zum Krypto-Mining noch die Erzielung eines bestimmten Mining-Ertrags, einer bestimmten Rentabilität oder eines sonstigen wirtschaftlichen Erfolgs. Die Konfiguration der Wallet- und Pool-Daten, die Auswahl und Nutzung von Mining-Pools, das Ein- und Ausschalten der Miner sowie die Überprüfung und Steuerung des Mining-Vorgangs liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden und sind nicht Teil der von der Dürr Solutions nach § 17 geschuldeten Leistung. Für Schäden, die allein auf Fehlern oder Versäumnissen des Kunden in diesem Verantwortungsbereich beruhen, haftet die Dürr Solutions nicht. Unberührt bleiben die Haftungsregelungen der §§ 8, 22 und 23, insbesondere die Haftung der Dürr Solutions für die Verletzung ihr obliegender wesentlicher Vertragspflichten sowie in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Krypto-Mining um eine unternehmerische Tätigkeit handelt und diese mit technischen, rechtlichen und organisatorischen Risiken verbunden ist. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für mögliche eigene finanzielle Verluste sowie entgangene Gewinne, soweit diese auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs der Dürr Solutions liegen.

(9) Die Dürr Solutions haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten sowie für Schäden aus der zeitweiligen Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion einer Benutzeroberfläche (Dashboard) oder aus Störungen und Unterbrechungen von Netz-, Telekommunikations- oder Internetdiensten, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Dürr Solutions. Das Dashboard dient lediglich der ergänzenden Information des Kunden; ein Anspruch auf dessen ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Soweit die Dürr Solutions bei der Verarbeitung oder Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten wesentliche Vertragspflichten verletzt, richtet sich die Haftung nach § 8 Abs. 1 und § 22 Abs. 4.

(10) Das wirtschaftliche und technische Risiko des Krypto-Minings liegt beim Kunden. Dies umfasst insbesondere das Risiko der Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Abrechnung des vom Kunden gewählten Mining-Pools, das Risiko von Änderungen des jeweiligen Blockchain-Netzwerks oder -Protokolls (z.B. Difficulty-Anpassungen, Halvings, Forks) sowie das Risiko der Wertentwicklung der geschürften Kryptowährungen. Der Mining-Pool ist ein Dienst eines Dritten; die Dürr Solutions wird durch die Übermittlung der Rechenleistung an den vom Kunden gewählten Pool nicht Vertragspartner des Pool-Verhältnisses und haftet nicht für dessen Leistungen.

§ 23 Gewährleistung für Hosting-Leistungen

(1) Für die Rechte des Kunden bei Mängeln der von der Dürr Solutions erbrachten Hosting-Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweils einschlägigen Vertragstyps (insbesondere der §§ 535 ff. BGB, §§ 611 ff. BGB und ggf. §§ 631 ff. BGB), soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist. Für Mängel gelieferter Waren (insbesondere Miner, Zubehör, Komponenten und Ersatzteile) gilt § 7.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(3) Die Miner-Hardware bleibt unter allen Umständen Eigentum des Kunden. Die Dürr Solutions bietet ausdrücklich keine Gewährleistung für die im Eigentum des Kunden stehende Miner-Hardware. Empfohlene Reparaturmaßnahmen werden dem Kunden angezeigt. Dieser hat die vollen Kosten von Reparaturen per Vorkasse zu übernehmen. Für die Dauer der Reparatur fallen mangels Betriebszeit keine verbrauchsorientierten Hosting-Gebühren an (§ 23 Abs. 4); etwaige verbrauchsunabhängig vereinbarte Vergütungsbestandteile bleiben unberührt. Fristen oder Termine für die Durchführung von Reparaturen werden nicht zugesagt; Reparaturen durch Hersteller oder sonstige Dritte (z.B. im Rahmen von Garantie- oder RMA-Verfahren) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Dürr Solutions.

(4) Die Stromkosten (§ 19 Abs. 2 lit. a) werden verbrauchsorientiert auf Grundlage der Betriebszeit des jeweiligen Miners rechnerisch ermittelt. Maßgeblich für die Berechnung sind die Betriebsstunden des Miners und dessen Leistungsaufnahme gemäß Herstellerangabe (Nameplate). Bei luftgekühlten Minern kann der Berechnung eine um bis zu fünf Prozent (5 %) über der Herstellerangabe liegende Leistungsaufnahme zugrunde gelegt werden, da diese Geräte im Regelbetrieb regelmäßig mehr Strom verbrauchen als vom Hersteller angegeben. Für Zeiten, in denen ein Miner nicht betrieben wird, werden keine Stromkosten berechnet; die Regelungen zu vom Kunden zu verantwortenden Offlinezeiten (§ 19 Abs. 4) und zur Deaktivierung bei Zahlungsverzug (§ 21) bleiben unberührt. Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Hostinginfrastruktur sind durch die verbrauchsorientierte Abrechnung wirtschaftlich abgegolten; etwaige verbrauchsunabhängig vereinbarte Vergütungsbestandteile bleiben unberührt.

(5) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Unterschreitung des Zielwerts gemäß § 17 Abs. 6 oder wegen zeitweiliger Beschränkungen der Verfügbarkeit - insbesondere auf Ersatz entgangener Mining-Erträge oder sonstiger mittelbarer Vermögensschäden - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in den Fällen des § 8 Abs. 5 sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesen Fällen ist die Haftung gemäß § 8 Abs. 1 und § 22 Abs. 4 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Dem Kunden steht bei Unterbrechung der Dienstleistungen kein Anspruch auf Schadensersatz zu, sofern der Schaden auf die Tätigkeit von Dritten zurückzuführen ist, die nicht Erfüllungsgehilfen der Dürr Solutions sind (z.B. Netzbetreiber oder Energieversorger bei fehlenden Netzanschlüssen oder fehlenden Stromquellen).

(7) Die Dürr Solutions erbringt das Hosting unter Einbindung externer Standortpartner und sonstiger Dienstleister. Diese sind Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Dürr Solutions haftet für deren Verhalten nach Maßgabe dieser AGB; eine weitergehende Haftung, insbesondere für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen außerhalb wesentlicher Vertragspflichten, ist ausgeschlossen. Für grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt nicht in den Fällen des § 8 Abs. 5.

(8) Die Dürr Solutions kann eine Betriebsbereitschaft des einzelnen Miners nicht vollumfänglich gewährleisten. Es handelt sich bei den Minern um Geräte, die dauerhaft unter Volllast laufen und dementsprechend eine überproportionale Belastung aufweisen. Etwaige Defekte können von der Dürr Solutions nicht vorhergesehen und verhindert werden.

(9) Die Dürr Solutions betreibt ihre Hosting-Infrastruktur nach betriebsintern definierten Standards hinsichtlich Zuverlässigkeit und Effizienz. Eine Garantie für mechanische Kühlsysteme, Notstromaggregate oder spezifische Klimabedingungen (z.B. konstante Temperaturregelung) wird ausdrücklich nicht übernommen.

(10) Dienstleistungs- und Projektierungspositionen (insbesondere Projektierung, Planung, Konfiguration, Inbetriebnahme-Sonderleistungen und Beratung) sind Dienstleistungen, die mit ihrer ordnungsgemäßen Erbringung verbraucht sind. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht ein darüber hinausgehender Erfolg; eine Gewährleistung im Sinne eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolgs wird hierfür nicht übernommen. Vollständig erbrachte und vom Kunden abgenommene oder rügelos entgegengenommene Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht rückabwickelbar; eine Rückerstattung der auf sie entfallenden Vergütung erfolgt nur, soweit die Dürr Solutions die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht hat und trotz angemessener, vom Kunden gesetzter Frist zur Nacherfüllung keine ordnungsgemäße Leistung erbringt. Die Haftungsregelungen der §§ 8 und 22 bleiben unberührt. Der Ausschluss der Rückabwicklung und Rückerstattung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; § 8 Abs. 5 dieser AGB bleibt unberührt.

§ 24 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate. Die Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von der Dürr Solutions über den Abschluss des Deployments informiert wird (Laufzeitbeginn). Vertragsmonate und Vertragsjahre im Sinne dieser AGB berechnen sich ab dem Laufzeitbeginn.

(2) Der Hosting-Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht zuvor fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigung muss in Textform (per E-Mail-Versand) erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Bei Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, den Miner zum Vertragsende auf eigene Kosten am Hosting-Standort abzuholen. Der Miner wird von der Dürr Solutions transportfertig verpackt und zur Abholung am Hosting-Standort bereitgestellt. Für Deinstallation und transportfertige Verpackung berechnet die Dürr Solutions eine Pauschale von 49,90 € je Miner (Deinstallations- und Verpackungsgebühr); dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Alternativ kann der Kunde die Zusendung des Miners verlangen. Die Versendung erfolgt in diesem Fall in der Regel innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende. Die Zusendung erfolgt nur, sofern eine Vorauszahlung der Versandkosten, einer gemäß § 27 Abs. 4 ausdrücklich beauftragten Transportversicherung und etwaiger Zollgebühren sowie der Deinstallations- und Verpackungsgebühr auf das Konto der Dürr Solutions geleistet wurde. Holt der Kunde den Miner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsende ab und leistet er auch die für eine Zusendung erforderliche Vorauszahlung nicht, ist die Dürr Solutions berechtigt, ein Standgeld von 29,90 € je Miner und angefangenem Kalendermonat zu berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren, in Textform gesetzten Frist von mindestens zwei (2) Monaten ist die Dürr Solutions berechtigt, den Miner nach vorheriger Androhung in Textform entsprechend § 21 Abs. 4 und 5 zu verwerten.

(4) Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht zur Zahlung der Hosting-Gebühr, hat die Dürr Solutions ab einem Zahlungsverzug von zehn (10) Werktagen das Recht, den Hosting-Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde trägt die Kosten für den Rückversand des in seinem Eigentum stehenden Miners; Abs. 3 gilt entsprechend, einschließlich der Deinstallations- und Verpackungsgebühr sowie des Standgelds.

§ 25 Eigentumswechsel des Miners

(1) Überträgt der Kunde das Eigentum an dem Miner vor dem Ende der Vertragslaufzeit auf einen Dritten, etwa im Wege des Weiterverkaufs oder einer Schenkung, ist er verpflichtet, die Dürr Solutions hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Der Eigentumsübergang hat keinen Einfluss auf den Fortbestand des bestehenden Hosting-Vertrags; der Kunde bleibt bis zu einer wirksamen Vertragsübernahme weiterhin alleiniger Vertragspartner mit sämtlichen Rechten und Pflichten.

(2) Der Kunde kann beantragen, den Hosting-Vertrag mit Zustimmung des neuen Eigentümers auf diesen zu übertragen. Eine solche Vertragsübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch die Dürr Solutions in Textform. Die Dürr Solutions ist nicht verpflichtet, dieser Vertragsübertragung zuzustimmen, sondern kann ihre Zustimmung nach billigem Ermessen verweigern, insbesondere dann, wenn berechtigte Zweifel an der Bonität oder Zuverlässigkeit des neuen Eigentümers bestehen, der neue Eigentümer nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist oder sonstige sachliche Gründe einer Übertragung entgegenstehen. Eine Vertragsübertragung ohne Zustimmung der Dürr Solutions ist rechtlich unwirksam.

§ 26 Relocation von Minern

(1) Die Dürr Solutions ist berechtigt, Miner des Kunden aus konkret begründeten technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen ganz oder teilweise an einen anderen Hosting-Standort zu verlagern. Solche Gründe sind insbesondere Wartungsbedarf, Standortschließung, wesentliche Strompreisänderungen, regulatorische Vorgaben oder infrastrukturelle Änderungen. Der Kunde wird mindestens zehn (10) Kalendertage im Voraus in Textform über die geplante Relocation, deren Begründung und die wesentlichen Leistungsmerkmale des neuen Standorts informiert. Die Kosten der Verlagerung trägt in diesem Fall die Dürr Solutions. Weichen die wesentlichen Leistungsmerkmale am neuen Standort erheblich zum Nachteil des Kunden von denen des bisherigen Standorts ab (insbesondere durch eine Erhöhung der Hosting-Gebühr über § 20 hinaus oder eine wesentlich eingeschränkte Verfügbarkeit), kann der Kunde den Hosting-Vertrag binnen vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Relocation-Mitteilung in Textform außerordentlich kündigen. Ein weitergehendes Kündigungsrecht ergibt sich aus der Standortverlagerung nicht.

(2) Der Kunde kann bei der Dürr Solutions die Verlagerung seiner Miner an einen anderen Hosting-Standort der Dürr Solutions beantragen. Ein Anspruch auf Durchführung der Relocation besteht nicht. Die Entscheidung über Durchführung sowie Auswahl des Zielstandorts liegt im alleinigen Ermessen der Dürr Solutions. Wird dem Antrag stattgegeben, trägt der Kunde sämtliche entstehenden Kosten der Verlagerung, insbesondere für Verpackung, Transport, Inbetriebnahme und etwaige Anpassungen an der Infrastruktur. Die Kosten werden dem Kunden im Vorfeld mitgeteilt und sind vor Durchführung vollständig zur Zahlung fällig. Während der Durchführung der Relocation besteht kein Anspruch auf Hosting-Leistung; eine anteilige Gutschrift der Hosting-Gebühr erfolgt nur, wenn die Verlagerung eine Dauer von sieben (7) aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschreitet.

(3) Entfällt die Nutzungsmöglichkeit eines Hosting-Standorts aus Gründen, die die Dürr Solutions nicht zu vertreten hat (insbesondere Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem externen Standortpartner, behördliche Untersagung oder dauerhafter Wegfall der Energieversorgung), und ist eine Verlagerung nach Absatz 1 nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Hosting-Vertrag hinsichtlich der betroffenen Miner außerordentlich zu kündigen. Für die Rückgabe der Miner gilt § 24 Abs. 3 entsprechend; bereits im Voraus entrichtete, noch nicht verbrauchte Hosting-Gebühren werden anteilig erstattet.

§ 27 Versand und Speditionsleistungen

(1) Der Transport der Ware ist nicht Gegenstand der von der Dürr Solutions geschuldeten Hauptleistung. Die Dürr Solutions bietet keine eigenständigen Transport- oder Logistikprodukte an. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden organisiert die Dürr Solutions den Versand der Ware als Spediteurin im Sinne der §§ 453 ff. HGB; die Versandkosten sowie sonstige Transportnebenkosten (z.B. Zölle, Abgaben) werden dem Kunden ohne Aufschlag weiterberechnet.

(2) Auf alle von der Dürr Solutions für den Kunden erbrachten Speditions- und transportbezogenen Leistungen finden ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung (ADSp 2017 oder deren Nachfolgeregelung), abrufbar unter https://www.dslv.org/de/adsp, Anwendung. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den ADSp gehen für Speditions- und Transportleistungen die Regelungen der ADSp vor; im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.

(3) Die Ware wird - sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist - ohne von der Dürr Solutions abgeschlossene Transportversicherung versendet. Das Transportrisiko im Verhältnis zwischen Kunde und Transportunternehmen trägt der Kunde. Die Haftung der Dürr Solutions als Spediteurin oder Frachtführerin richtet sich nach den zwingenden Vorschriften des Transport- und Speditionsrechts (insbesondere §§ 407 ff., 453 ff., 431, 435 HGB sowie einschlägigen internationalen Übereinkommen) und den ADSp.

(4) Eine Transport- oder Versendungsversicherung (z.B. All-Risk-Police) besorgt die Dürr Solutions nur, wenn der Kunde dies vor dem Versand ausdrücklich in Textform beauftragt und die hierfür vereinbarte Prämie übernimmt. Ohne einen solchen Auftrag besteht über die Dürr Solutions kein Transportversicherungsschutz; Ansprüche des Kunden aus einer von der Dürr Solutions abgeschlossenen Transportversicherung richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

(5) Soweit die Dürr Solutions den Versand organisiert und hierfür als Spediteurin oder Frachtführerin haftet, ist ihre Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware auf die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge nach § 431 HGB und den ADSp begrenzt. Diese betragen derzeit - vorbehaltlich abweichender zwingender Vorschriften oder einzelvertraglicher Wertdeklarationen - 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung; dies entspricht nach dem aktuellen Wechselkurs typischerweise einem Betrag von etwa 10 EUR je Kilogramm. Abweichende oder höhere Haftungsobergrenzen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart oder in den ADSp vorgesehen sind (z.B. bei Höherversicherung oder Wertdeklaration).

(6) Die Haftungsbegrenzungen nach Absatz 5 gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Dürr Solutions, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit der Eintritt eines typischerweise zu erwartenden Schadens betroffen ist, sowie in Fällen zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder § 435 HGB. In diesen Fällen haftet die Dürr Solutions nach den gesetzlichen Bestimmungen; eine weitergehende Haftungsfreizeichnung in diesen AGB findet insoweit nicht statt.

(7) Die Vergütung der von der Dürr Solutions erbrachten Speditionsleistungen besteht aus einem Speditionsentgelt (Service-Pauschale) sowie den verauslagten Fracht-, Zoll- und sonstigen Nebenkosten. Versendet die Dürr Solutions Ware im Rahmen der Nacherfüllung wegen eines von ihr zu vertretenden Mangels (§ 439 BGB), wird hierfür kein Speditionsentgelt berechnet und trägt die Dürr Solutions die anfallenden Versand- und Transportkosten. Die Dürr Solutions ist berechtigt, in weiteren Fällen, insbesondere bei der Abwicklung von Reparatur-, Garantie- oder RMA-Vorgängen, auf die Berechnung des Speditionsentgelts und der Versandkosten ganz oder teilweise zu verzichten; ein Anspruch des Kunden auf einen solchen Verzicht besteht nicht. Die Dürr Solutions ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und von ihrem gesetzlichen Pfandrecht an den in ihrer Obhut befindlichen Gütern nach Maßgabe der ADSp und der §§ 464 ff. HGB Gebrauch zu machen.

(8) Die Regelungen dieses Paragraphen zum unversicherten Versand (Absatz 3) und zur Haftungsbegrenzung (Absätze 5 und 6) gelten auch für Versendungen im Rahmen der Nacherfüllung, Reparatur oder Garantie- und RMA-Abwicklung. Auch in diesen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

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Stand der AGB: Juli 2026